1) Nach § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz konnte seit dem 01.11.2013 für Personen mit nicht eindeutig männlichem oder weiblichem Geschlecht der Eintrag "ohne Angabe", seit dem 18.12.2018 kann auch das Kennzeichen "divers" in das Register eingetragen werden. Seit 2018 sind in Essen nur Einzelfälle verzeichnet, die aus Gründen der Geheimhaltung auf die Kategorien männlich und weiblich verteilt werden.
2) deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit
3) ausschließlich nichtdeutsche Staatsangehörigkeit
Quelle: Auswertungen der Einwohnerdatei
Stadt Essen, Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen