Im Jahr 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Um diese auch in Nordrhein-Westfalen umzusetzen, traten ab 2013 gesetzliche Neuregelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen in Kraft. Kinder mit Behinderung sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden.
Das Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen der Stadt Essen hat im Auftrag des Fachbereichs Schule - im Rahmen der Analysen für den Bildungsbericht Essen mit dem Themenheft Inklusion - die Umsetzung dieses wichtigen Aufgabengebietes in den Kindertageseinrichtungen und vor allem auch in den Schulen in seinen Quantitäten ausgeleuchtet.