Personenstandsurkunden im Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv

Art und Umfang der Überlieferung

Folgende Personenstandsregister, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, befinden sich seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes 2009 dauerhaft im Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv:

  • Geburtenbücher bis 1913
  • Heiratsbücher bis 1943
  • Sterbebücher bis 1993

Die standesamtliche Überlieferung beginnt in Essen am 1.10.1874. Eine Ausnahme ist hier Mintard, wo Zivilstandsregister bereits seit 1810 vorliegen. Die jahrgangsweise geführten Urkundenbände sind jeweils durch ein Namensregister erschlossen. Die Namensregister liegen bisher nicht digital vor. Zudem ist ein Teil der Namensregister aufgrund des schlechten Erhaltungszustands für die persönliche Benutzung im Lesesaal gesperrt.
Da Essen früher in 23 Standesamtsbezirke (pdf, 3571 kB) ReadSpeaker unterteilt war, kann eine Suche in den Registern ohne genaue Angaben sehr zeitaufwändig sein.

Benutzung der Urkundenbände

Es gibt folgende Möglichkeiten, die Standesamtsregister zu nutzen:

  • Es kann eine schriftliche Anfrage an das Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv erfolgen, deren Bearbeitung gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Arbeitsaufwand (siehe Gebührensatzung (pdf, 22 kB) ReadSpeaker).
  • Die noch nicht digitalisierten Sterberegister können während der Öffnungszeiten persönlich im Lesesaal eingesehen werden, sofern der Erhaltungszustand der Originale es zulässt (Raum 0.13, Erdgeschoss). Die persönliche Benutzung der Standesamtsunterlagen ist gebührenfrei. Die maximale Anzahl der Bände, die während eines Archivbesuches vorgelegt werden, ist auf 15 Stück begrenzt.
  • Die Geburtenregister aller Standesämter der Jahre 1874-1905, die Heiratsregister aller Standesämter 1874-1937 und ein Teil der Sterberegister können im Lesesaal an PC-Stationen nur in digitaler Form eingesehen werden. Die Nutzungsdauer ist auf zwei Stunden beschränkt. Eine Anmeldung ist unter hdeg@essen.de erforderlich.
  • Auszüge aus dem Personenstandsregister kosten pauschal je Eintrag 5,00 EUR (unabhängig davon, ob es sich um einen Scan oder um eine Papierkopie handelt). Für eine Beglaubigung werden ebenfalls 5,00 EUR berechnet.
  • Das Abfotografieren vom Originalband und vom Bildschirm ist nicht erlaubt. Auszüge aus den Namensverzeichnissen können mit dem Handy abfotografiert werden.

Archivalienerschließung, ältere Bestände (1815-1945), Nachlässe

Frau Vonrüden-Ferner, Jutta

Auskünfte Personenstandsregister

Frau Jenau, Francesca

Archivalienerschließung, ältere Bestände (1815-1945), Nachlässe

Frau Vonrüden-Ferner, Jutta

Auskünfte Personenstandsregister

Frau Jenau, Francesca
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