Dienstbegleitende Unterweisung

Der theoretische Teil der Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten wird vermittelt durch

  • den Blockunterricht an der Berufsschule und
  • die dienstbegleitende Unterweisung (in der Regel zweimal wöchentlich) mit insgesamt 530 Unterrichtsstunden.

Der Unterricht im Fach "Kommunikations-Training / Konfliktbewältigung" wird aus pädagogischen Gründen in Seminarform erteilt.

Fächer der dienstbegleitenden Unterweisung

  • Allgemeine Grundlagen:
    • Kommunikations-Training / Konfliktbewältigung
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz/Umweltschutz
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft:
    • Verwaltungsorganisation
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Kommunale Abgaben
    • Kommunale Haushaltswirtschaft
    • Beschaffung und Vergabe
  • Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes
  • Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts:
    • Verwaltungsverfahren und Methodik der Rechtsanwendung
  • Recht der Gefahrenabwehr
  • Sozialhilferecht
  • Kommunalrecht

Zwischenprüfung

  • Schriftliche Prüfung (3 Arbeiten à 60 Minuten) in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres

Abschlussprüfung

  • 4 schriftliche Arbeiten
    • Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
    • Personalwesen (120 Minuten)
    • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
    • Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)

Praktische Prüfung

  • Rollenspiel, in dem der Prüfling zeigen soll, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen und in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann.
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