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Neue Regelung zur Zeiterfassung bei Lehrtätigkeit in der Ausbildung und Qualifizierung

Das Studieninstitut trägt mit den verschiedenen Ausbildungs- und Qualifizierungsformaten entscheidend zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung Essen bei. Ein wesentlicher Baustein ist der Einsatz der nebenamtlichen Dozentinnen*Dozenten. Zur Steigerung der Attraktivität dieser Tätigkeit wurden im letzten Jahr die Honorarsätze deutlich angehoben. Ein weiterer Ausdruck der Wertschätzung stellt nun eine Änderung im Umgang mit den Abwesenheitszeiten aus Lehrtätigkeiten in der Ausbildung und Qualifizierung am Studieninstitut Essen dar. Diese Abwesenheitszeiten wurden bisher zur Hälfte auf die Ist-Arbeitszeit angerechnet und im Konto "Gleitzeit" gutgeschrieben. Für Unterricht, der ab dem 01.05.2024 geleistet wird, können 2/3 der Unterrichtszeit gutgeschrieben werden. 1/3 der Unterrichtszeit ist nachzuarbeiten. Die weiteren Regelungen der Dienstanweisung "Flexible Arbeitszeiten mit und ohne elektronische Zeiterfassung" bleiben unberührt. Die Dienstanweisung wird in Kürze überarbeitet.

Das Studieninstitut braucht weiterhin Verstärkung im Team der nebenamtlichen Dozentinnen*Dozenten! Interessierte, die idealerweise über rechtliche oder betriebs-/finanzwirtschaftliche Kompetenzen und einen Abschluss des Verwaltungslehrgang II oder des Studiums "Bachelor of Laws/Arts" der Fachrichtung Kommunalverwaltung oder über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften verfügen, sind herzlich dazu eingeladen, sich über studieninstitut@essen.de zu melden.

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