Auf dem Weg zur Allgemeinen Hochschulreife ist auch der Einsatz zusätzlicher Arbeitsmittel (nähere Informationen siehe Infoblatt) erforderlich. Durch deren Beschaffung entstehen häufig Kosten, die die finanziellen Möglichkeiten der Schüler*innen oder der Erziehungsberechtigten überschreiten können.
Für Schüler*innen, die eine zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Essen besuchen und die Orientierungsphase abgeschlossen haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium aus Mitteln der Stiftung gewährt werden.
Dabei werden die Anträge durch die jeweiligen Schulleitungen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler*innen gestellt.
Bei diesem Stipendium handelt es sich um eine finanzielle Beihilfe von maximal 2.400,00 Euro je Schuljahr, die für ausbildungsbedingte Mehraufwendungen bestimmt ist. Die Beihilfen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungserträge durch Entscheidung des Stiftungsbeirates vergeben und auf das Schulkonto überwiesen.