Wir vermuten eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) bei unserem Kind.

Wer stellt das fest? Brauche ich eine Bescheinigung für die Schule?

Die Feststellung, ob ein Kind Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesen und Schreibens hat, ist Aufgabe der Schule. Im Erlass von 1991 ist geregelt, dass die Schule darüber entscheidet, ob eine LRS vorliegt und wie das Kind gefördert werden soll.
Ein Gutachten oder eine Bescheinigung ist dafür nicht notwendig.

Benötigt die Schule Unterstützung bei der Einschätzung, können Sie und die Schule durch eine gemeinsame Anmeldung Beratung und Unterstützung bei der Feststellung von besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens sowie der Förderplanung durch uns erhalten.

Damit wir Sie und die Schule in Ihrem Beratungsanliegen begleiten können, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenleitung auf und füllen eine gemeinsame Anmeldung aus.

Die Anmeldung, eine Elterninformation in verschiedenen Sprachen sowie weiterführende Informationen zur Lese-Rechtschreib-Schwäche stellen wir Ihnen im Anschluss zur Verfügung.

Fachbereich Schule
Schulpsychologische Beratung
Hollestr. 3 - Gildehof -
45127  Essen
Telefon: +49 201 88 40 131
Fax: +49 201 88 40 911
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