Schulbücher


Schulbücher werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit allen Schüler*innen von der Schule zur Verfügung gestellt.
Einen Teil der Kosten dieser Bücher müssen die Eltern / Erziehungsberechtigten jedoch selbst übernehmen, den so genannten Eigenanteil.

Der Eigenanteil entfällt, wenn die Eltern / Erziehungsberechtigten Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sind.
Eine entsprechende Bescheinigung des Amtes für Soziales und Wohnen ist in der Schule vorzulegen.

Schüler*innen, deren Familien Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, erhalten eine Bescheinigung des Jobcenters oder des Amtes für Soziales und Wohnen. Diese Bescheinigung muss in der Schule vorgelegt werden.
Durch Abtretungserklärung wird der Eigenanteil von den Bewilligungsstellen übernommen und an den Fachbereich Schule gezahlt.

Die Bücher werden von der Schule ausgegeben!

Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie an der Schule Ihres Kindes.

Fachbereich Schule

Schulausstattung

Beschaffungen, Lernmittelfreiheit, Versorgung der gebundenen Ganztagsschulen mit Mittagessen

Frau Rosinek
Telefon: +49 201 88 40 231

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