Schulformwechsel

Ein Wechsel der Schulform kommt besonders häufig nach der Erprobungsstufe der weiterführenden Schulen (nach Klasse 6 aber auch noch später) vor. Leider müssen hier die Schulen den Erziehungsberechtigten einiger Kinder mitteilen, dass ihr Kind die bisher besuchte Schule verlassen und in eine andere Schulform wechseln muss.


Nutzen Sie deshalb vor Ihrer Entscheidung über die weitere Schullaufbahn (im ersten Halbjahr des 4. Schuljahres Ihres Kindes) die Beratungsangebote der Grundschule, die mit dem Halbjahreszeugnis im 4. Schuljahr eine Empfehlung für die weiterführende Schule gibt, an der Ihr Kind optimal gefördert werden kann.

An den weiterführenden Schulen gibt es in jedem Jahr Veranstaltungen speziell für die Übergangsberatung. Dort erfahren Sie alles über die Schulprogramme und die Lern- bzw. Lehrangebote der Schulformen und der einzelnen Schulen. Nutzen Sie auch die "Tage der offenen Tür".

Bei allen schulpsychologischen Fragestellungen - auch zu dieser Thematik - hilft die Schulberatungsstelle.

Was müssen Sie tun, wenn Ihr Kind wechselt?

In Essen haben die Schulen, die Schulaufsichten und der Schulträger Stadt Essen ein Verfahren verabredet, mit dem sichergestellt werden soll, dass sich der neue Schulplatz möglichst reibungslos findet, ohne dass Sie als Erziehungsberechtigte nun selbst diverse Schulen ansprechen müssen.

Insgesamt ist das Verfahren so gestaltet, dass Ihre Ansprechperson bis zum erfolgten Schulwechsel die Schulleitung der Schule ist, die Ihr Kind derzeit besucht. Diese wird Ihnen, wenn zusätzlicher Beratungsbedarf besteht, auch weitere Beratungsstellen nennen.

Wenn die Schule den Wechsel empfiehlt

In den Fällen, in denen von der Schule ein Schulformwechsel empfohlen wird, werden die Eltern spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende von der Schule schriftlich hierüber informiert. Gleichzeitig wird ein Beratungstermin angeboten.

Entschließen sich die Erziehungsberechtigten aufgrund der Empfehlung der Schule zu einem Schulformwechsel, verständigt die Schulleitung der besuchten Schule die Schulleitung der gewählten Schule spätestens drei Wochen vor Ferienbeginn.

Kann eine Aufnahme wegen Platzmangels an der gewählten Schule nicht erfolgen, so ist es Aufgabe der Schulleitung der bisherigen Schule, einen entsprechenden Schulplatz an einer anderen Schule in zumutbarer Entfernung zu vermitteln.

Dieses Verfahren gilt auch im Falle einer Versetzungsentscheidung an eine andere Schulform durch die Schulleitung.

Speziell für: Haupt-, Real- und Gesamtschule

Für den Wechsel zur Realschule und zur Hauptschule sind in Essen intern Koordinierungsstellen festgelegt, die die Schulplatzvergabe steuern und die Schulplatzsuche für die jeweilige Schulleitung erleichtern werden.

Dem Wunsch, von einer anderen Schulform in die Gesamtschule hinein zu wechseln, kann sowohl nach der Erprobungsstufe (nach Klasse 6) als auch später aufgrund der begrenzten Kapazitäten und des eigenen pädagogischen Profils der Gesamtschule nur in Einzelfällen gefolgt werden.

Wechsel auf eigenen Wunsch

In den Fällen, in denen nicht die Schule den Wechsel vorschlägt, sondern Schüler*innen auf Wunsch der Erziehungsberechtigten auch aus anderen Jahrgangsstufen als der Erprobungsstufe zu anderen Schulen wechseln wollen, sieht das Verfahren etwas anders aus.

Hier sind die Erziehungsberechtigten in der Pflicht, die zukünftige Schule zu benennen. In diesen Fällen benötigt die bisher besuchte Schule eine Mitteilung darüber, welche Schule zukünftig besucht wird. Erst dann kann die Abmeldung erfolgen. Dies ist notwendig, um die Erfüllung der bestehenden Schulpflicht sicherzustellen.

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