(Post-)Corona-Strategie

Die (Post-)Corona-Strategie in Essen

Infos über Fördermöglichkeiten für Träger*innen und Verbände

Die Corona Pandemie hat junge Menschen und ihre Familien ebenso wie die begleitenden Fachkräfte vor große Herausforderungen gestellt. Im Zusammenwirken unterschiedlichster Akteur*innen wurden in der Stadt Essen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um den Auswirkungen des Pandemiegeschehens auf Kinder, Jugendliche und Familien entgegenzuwirken. Entsprechend finden Sie im Nachfolgenden Informationen zu unterschiedlichen Themenbereichen.

Kommunale Fördermöglichkeiten über "Aufholen nach Corona"

Im Rahmen des Bundesprojektes „Aufholen nach Corona“ wurden Fördermittel in vier Bereichen an die Stadt Essen weitergegeben. Eine Fördermöglichkeit entfiel auf den Fachbereich Schule, drei Fördermöglichkeiten gab es beim Jugendamt: Fördersäule I - Frühe Hilfen, Fördersäule II - Aktion Zukunft - Kinder und Jugendliche in Schule begleiten und unterstützen und Fördersäule III - Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote. Das Bundesprojekt "Aufholen nach Corona" ist ausgelaufen.

Weitere Fördermöglichkeiten

Etablierung (Post-) Corona-Strategie in Essen

Um Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu unterstützen und mit den unterschiedlichen Herausforderungen auf kommunaler Ebene verantwortungsbewusst umzugehen, bedarf es eines fachbereichs- und ressortübergreifenden Bündnisses unter Einbeziehung der freien Träger und der Zivilgesellschaft in der Stadt Essen. Dementsprechend hat der Rat der Stadt Essen am 24. März 2021 die Verwaltung mit der Entwicklung einer „Post-Corona-Strategie“ beauftragt. Diese umfasst:

  • Die Aufnahme des Themas „Post-Corona-Strategie“ als Regeltagesordnungspunkt in allen Fach- und Planungsgremien
  • Die Etablierung einer geschäfts- und fachbereichsübergreifenden Arbeitsstruktur mit dem Gesundheitsamt, dem Fachbereich Schule, dem JobCenter, dem Kommunalen Integrationszentrum und dem Jugendamt, um Entwicklungen zu analysieren, Handlungsbedarfe zu diskutieren und Lösungsstrategien zu entwickeln.
  • Die Einrichtung einer Steuerungsgruppe zur „Post-Corona-Strategie“ im Rahmen der beiden AGs nach § 78 SGB VIII, um darüber hinaus einen analogen Prozess mit Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände und Akteuren der Jugendförderung zu gewährleisten.

Über diese Arbeitsstruktur konnte ein umfängliches Bild hinsichtlich der aktuellen Situation in Essen gewonnen werden. Die vorläufigen – und nicht immer trennscharf abzugrenzenden – Handlungsbedarfe (HB) lassen sich derzeit grob den nachfolgenden Bereichen zuordnen:

  • HB 1: Umgang mit Informationsdefiziten rund um das Pandemiegeschehen bei Kindern, Jugendlichen und Familien
  • HB 2: Kurzfristige Unterstützungsangebote zum Umgang mit existenziellen Notlagen von Familien
  • HB 3: Maßnahmen zur Kontakterhaltung und -ausweitung zu Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Entzerrung sozialer Isolation
  • HB 4: Strategien zum Umgang mit (psychischen) Belastungsmomenten bei Kindern, Jugendlichen und Familien
  • HB 5: Förderangebote im Bereich der Motorik und Bewegungsangebote
  • HB 6: Förderangebote zur Deutschförderung und Sprachentwicklung
  • HB 7: Maßnahmen zur Reduzierung von Bildungsrückständen/Angebote der Lernförderung
  • HB 8: Berufliche Orientierung beziehungsweise Perspektiven von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
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