Wir beurkunden kostenfrei unter anderem:
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
- Mutterschaftsanerkennung
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
- Unterhaltstitulierungen
- Weitere Beurkundungen im Sinne des § 59 Sozialgesetzbuch VIII
Des Weiteren erhalten hier Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind oder waren und keine gemeinsame Sorge erklärt haben, die sogenannte Negativbescheinigung. Mit einer Sorgebescheinigung - einem sogenannten Negativattest - können nicht verheiratete Mütter nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung die alleinige elterliche Sorge für das Kind innehaben. Die Sorgerechtsbescheinigung wird immer von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.