Elternbeiträge zur Kinderbetreuung

Schön, dass Sie bei uns sind, liebe Eltern! Sie haben einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder in einer Schule erhalten. Jetzt gibt es einiges, was Sie beachten müssen. Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden die Kosten für Ihren Betreuungsplatz vom Jugendamt übernommen. Allerdings werden Sie an den Kosten mit einem Eigenanteil beteiligt. Dieser orientiert sich an Ihrem Brutto-Jahreseinkommen. Die Beitragshöhe ist in den sogenannten Satzungen der Stadt Essen festgelegt.

Eigenanteil selbst ermitteln

Wenn Sie wissen möchten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, schauen Sie rechts, hier finden Sie die Satzungen zum Download. Der Beitragszeitraum orientiert sich am Kindergarten- und Schuljahr. Diese laufen immer vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. Schließungszeiten berühren die Beitragspflicht nicht. Seit dem 1. August 2020 sind die letzten beide Kinderbetreuungsjahre vor der Einschulung beitragsfrei (für die Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des selben Kalenderjahres beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Tipp: Ermitteln Sie überschlägig Ihren Eigenanteil, um entsprechende Rücklagen zu bilden.

Sie müssen nichts veranlassen - wir kommen auf Sie zu

Nachdem Sie den Betreuungsplatz erhalten haben müssen Sie bezüglich Ihres Beitrages zunächst nichts veranlassen. Kitas und Kindertagespflegeverbände leiten in der Regel die Anmeldeinformation automatisch an die Abteilung „Elternbeiträge“ des Jugendamtes weiter, die Ihren Kostenbeitrag ermittelt. Nach Eingang der Meldung, werden Sie angeschrieben, um entsprechende Antragsformulare und Verdienstbescheinigungen vorzulegen.

Der schnellste Weg: per E-Mail

Sie können uns Ihre Unterlagen auf dem Postweg, persönlich nach Terminabsprache oder per E-Mail übermitteln. Wir empfehlen allerdings die Übermittlung per E-Mail, da diese schnell und komfortabel ist. Scannen Sie Ihre Unterlagen oder fotografieren Sie diese mit Ihrem Smartphone. Mailen Sie Ihre Unterlagen an Ihre*n Sachbearbeiter*in. Die Mailadresse entnehmen Sie dem Anschreiben. Oder Sie mailen die Unterlagen direkt an elternbeitraege@jugendamt.essen.de.

Essenskosten

Sollte Ihr Kind am Mittagessen der Kita teilnehmen, müssen Sie hierzu einen zusätzlichen Kostenbeitrag leisten. Wird Ihr Kind in einer nichtstädtischen Kita verpflegt, rechnet der Kita-Träger direkt mit Ihnen ab. Bei einer Betreuung in einer städtischen Kindertageseinrichtung orientiert sich die Essenskosten an Ihrem Bruttoeinkommen. Die Staffelung entnehmen Sie bitte dem Auszug der Kindertagesstätten-Ordnung. Bitte schauen Sie rechts.

1. Sachbearbeiterin Gruppe 1

1. Sachbearbeiter Gruppe 2

Herr Haggert

1. Sachbearbeiterin Gruppe 3

Frau Könning

1. Sachbearbeiterin Gruppe 4

Frau Heidenreich
Frau Maurer
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