Elterngeldstelle

Wichtiger Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit

Derzeit ist die Elterngeldstelle zur schnelleren Abarbeitung von vorhandenen Rückständen telefonisch nur dienstags und donnerstags während der unten genannten Sprechzeiten erreichbar. Persönliche Vorsprachetermine können weiterhin auch montags und freitags zu den unten stehenden Sprechzeiten gebucht und wahrgenommen werden.

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils anteilig oder sogar in voller Höhe.

Dadurch wird es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.

Das Elterngeld wird ab Geburt des Kindes gezahlt und gegebenenfalls bei Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel abhängig von der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes.

Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das von der Elterngeldstelle ermittelte Einkommen. Steuern und Abgaben werden bei der Einkommensermittlung pauschaliert berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit

Wichtige Informationen zum "ElterngeldPlus" finden Sie unter:

Höhe des Elterngeldes

http://www.elterngeld-plus.de/leichte-sprache/

Bitte informieren Sie sich vor der Buchung eines Termins telefonisch bei der für Sie zuständigen Ansprechperson, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonische Beratung aus.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:

Sofern während der Bearbeitung Ihres Antrags festgestellt wird, dass noch Unterlagen fehlen, werden Sie umgehend gebeten, diese nachzureichen.

Standort in der Klinkestr. 29 - 31 in Essen Bergerhausen:

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