Informationen zu Pflegeleistungen

Ambulante Pflegedienste

Durch ambulante Pflegedienste wird die pflegerische Versorgung kranker oder pflegebedürftiger Menschen in der eigenen Wohnung sichergestellt. Sie unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag bei der Pflege zu Hause und bieten pflegenden Angehörigen so die Möglichkeit, Beruf und Betreuung besser zu organisieren.
Neben der Grundpflege (Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und der Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Medikamentengabe, Verbandswechsel usw.) bieten die ambulanten Pflegedienste auch hauswirtschaftliche Versorgung, Pflegekurse und Beratung an.
Die ambulanten Pflegedienste ermöglichen Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Verhinderungspflege

Im Falle der Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung für längstens sechs Wochen, vorausgesetzt, dass seit mindestens sechs Monaten eine Pflegeeinstufung besteht (mind. Pflegegrad 2). Die Verhinderungspflege kann auch tage- bzw. stundenweise in Anspruch genommen werden.

Tagespflege

Pflegebedürftige, die tagsüber nicht in der eigenen Wohnung versorgt werden können, können in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden. Oft wird die Tagespflege von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. In der Tagespflege erhalten die Betroffenen die notwendige pflegerische Versorgung, soziale Betreuung, gemeinsame Mahlzeiten mit anderen Pflegebedürftigen und viele Anregungen zum Erhalt der Selbstständigkeit oder der Mobilität. Die Pflegebedürftigen werden auf Wunsch morgens von zu Hause abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht.

Nachtpflege

Pflegebedürftige Menschen, die nachts nicht mehr alleine seine können, unter Schlafstörungen leiden, einen verschobenen Tag - Nachtrhythmus haben oder auch in der Nacht gepflegt werden müssen, können entweder die Nacht in einer Nachtpflegeeinrichtung verbringen oder ein*e Mitarbeiter*in eines ambulanten Pflegedienstes verbringt die Nacht in der Wohnung des Pflegebedürftigen.

Kurzzeitpflege

Oft sind Pflegebedürftige nur für eine begrenzte Zeit auf Pflege in einer stationären Einrichtung angewiesen. Wenn die pflegenden Angehörigen selbst erkranken, in Urlaub sind oder zur Bewältigung von Krisensituationen in der häuslichen Pflege oder nach Krankenhausentlassungen bietet die Kurzzeitpflege eine große Entlastung. Sobald sich die häusliche Pflegesituation wieder stabilisiert hat, kehrt der Pflegebedürftige aus der stationären Pflegeeinrichtung in die eigene Wohnung zurück.

Pflegeheime

Wenn eine ambulante Pflege in Verbindung mit Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege nicht mehr möglich ist, erfolgt die Pflege in einem vollstationären Pflegeheim. Dort erhalten die Pflegebedürftigen dauerhaft neben Unterkunft, Verpflegung, pflegerischer Versorgung auch eine umfassende soziale Betreuung.

Hospize

Schwerkranke sterbende Menschen benötigen in ihrer letzten Lebensphase besondere Hilfe und Beistand. Hospize und ambulante Hospizdienste tragen dazu bei, dass unheilbar kranke und sterbende Menschen auch ihre letzte Lebensphase in Würde erleben und nach ihren Möglichkeiten am Leben teilhaben.
In stationären Hospizen werden unheilbar kranke Menschen für die ihnen verbleibende Lebenszeit aufgenommen, gepflegt und bis zum Tod von ausgebildeten Mitarbeiter*innen begleitet.
Ambulante Hospizdienste begleiten sterbende Menschen und deren Angehörige in der vertrauten Umgebung.

Beratungsstelle Pflege der Stadt Essen, Wohnberatung, Pflegeberatung, generelle Angelegenheiten der Pflegestützpunkte

N.N. weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

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