Schülersammelliste

Schülersammelliste (Reisendenliste)

Eine Schülersammelliste (auch unter dem Begriff "Reisendenliste" bekannt) dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen in andere EU-Staaten. Sie erfüllt hierbei zwei Funktionen:

  • sie ersetzt einen Aufenthaltstitel und
  • sie stellt einen Passersatz dar.

Die Funktion als Passersatz bezieht sich nur auf Schüler*innen, die nicht Unionsbürger*in (sogenannte Drittstaatler) sind und die keinen eigenen geeigneten, also im Ziel- oder Transitstaat anerkannten Pass oder Passersatz besitzen (zum Beispiel, weil sie im Pass der Eltern eingetragen sind). Die Identität - nur - dieser Schüler ist durch ein an der Liste angebrachtes aktuelles Lichtbild zu bestätigen.

Wer auf dieser Liste steht, kann dann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren.

Die Liste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- ober berufsbildender Schule ausgestellt und nur an eine Lehrkraft oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden.

Die Liste muss

  • vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden und
  • die Schule (Name und Anschrift)
  • die begleitenden Lehrkraft
  • Zweck, Ziel und Zeitraum der Reise
  • alle an der Reise teilnehmenden Schüler*innen aufführen (einschließlich der deutschen Schüler*innen)

enthalten.

Die Schulleitung oder eine allgemein bestellte Vertretung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen der Einverständniserklärungen der Eltern zu der Reise.

Anschließend wird die Liste der Ausländerbehörde vorgelegt. Hierbei müssen alle Schüler*innen, die bei der Klassenfahrt keinen anerkannten Passes oder Passersatz mitnehmen können (weil sie zum Beispiel im Pass eines Elternteils eingetragen sind), persönlich unter Vorlage eines Passfotos vorsprechen.

Deutsche Schüler*innen, die keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen rechtzeitig bei der Meldebehörde eine Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisausweises oder Personalausweises stellen.

Schüler*innen aus anderen EU-Ländern müssen sich in diesem Fall an ihre Vertretung (Botschaft, Konsulat) wenden.

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um die Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule in Essen.
  • Die Schüler*innen halten sich erlaubt im Bundesgebiet auf (nur in Ausnahmefällen können auch Schüler*innen, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, aufgenommen werden).

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie die Ausstellung einer Schülersammelliste beantragen möchten.

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