Die Ausgeberin des Erbbaurechts, in diesem Fall die Stadt Essen, bleibt Eigentümerin des Grundstücks. Ihnen als Erbbauberechtigten wird das Recht eingeräumt, auf diesem Grundstück Ihr eigenes Haus zu bauen und zu nutzen. Dafür zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins.
Grundstücke, für die ein Erbbaurecht ausgegeben werden soll, werden, ähnlich wie Verkaufsgrundstücke, ausgeschrieben.