Verfügungsfonds

Zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten im Quartier hat die Stadt Essen einen Verfügungsfonds in den Fördergebieten der Sozialen Stadt eingerichtet. Mit dem Verfügungsfonds soll das Engagement der Bewohnerschaft für ihren Stadtteil und die Teilhabe engagierter Akteure am Erneuerungsprozess gestärkt werden.

Wo werden Projekte gefördert?

Die Projekte und Veranstaltungen müssen in den Fördergebieten der Sozialen Stadt liegen, für die es einen Verfügungsfonds gibt. Zurzeit ist das in den folgenden Stadtteilen der Fall:
• Altenessen-Süd
• Nordviertel
• Altendorf
• Bochold
• Katernberg
• Schonnebeck
• Stoppenberg
• Stadtkern
• Ostviertel
• Südostviertel

Was kann gefördert werden?

Grundsätzlich können Projekte gefördert werden, die einen Beitrag zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Stärkung des Images des Stadtteils und der Identifikation mit dem Stadtteil leisten. Das sind zum Beispiel:
• Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Fördergebiet
• Mitmachaktionen
• Wettbewerbe zu Themenstellungen im Fördergebiet
• Imagekampagnen
• andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten in den Stadtteilen

Was kann nicht gefördert werden?

• institutionelle Förderungen
• Maßnahmen, mit deren Durchführung vor der Bewilligung bereits begonnen wurde
• Pflichtaufgaben der Stadt
• Projekte, für die es andere Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsmöglichkeiten gibt.

Die Verfügungsfondsmittel dürfen nur nachrangig eingesetzt werden. Das Subsidiaritätsprinzip sieht vor, dass diese Möglichkeiten vorab geprüft werden müssen.

Stadtteilentwicklung

Frau Fleck, Caroline

Stadterneuerung: Bochold/Altendorf, Werden

Frau Vögele, Christine

Stadtteilentwicklung Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel

Frau Futorjan, Natalja

Stadtteilentwicklung

Frau Fleck, Caroline

Stadterneuerung: Bochold/Altendorf, Werden

Frau Vögele, Christine

Stadtteilentwicklung Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel

Frau Futorjan, Natalja
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