Bodenordnung - Umlegung

Gesetzliche Baulandumlegung

Das Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, bei dem das Eigentum garantiert wird. Dabei werden bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Neben Lage, Form und Größe werden auch Rechte an Grundstücken verändert und angepasst.

Dabei bilden die beteiligten Grundstückseigentümer*innen eine Solidargemeinschaft, deren private und öffentliche Interessen im Verfahren ausgeglichen werden.

Als zentrales Glied in dem Prozess "Planung - Bodenordnung - Erschließung" ist die Baulandumlegung oft notwendig, damit die erforderlichen Verkehrsflächen und die Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich in einem Baugebiet bereit gestellt werden können.

Zuständig für die Durchführung von Umlegungsverfahren ist der Umlegungsausschuss.

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