Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus

Der Essener Wohnungsmarkt ist vor allem im niedrigen bis mittleren Preissegment zunehmend angespannt. Daneben verringert sich der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen in Essen seit Jahren kontinuierlich. Die Versorgung der Interessenten mit gutem, bezahlbarem Wohnraum stellt für die Stadt eine Herausforderung dar.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Essen Ende 2016 beschlossen, neue Flächenentwicklungen für den Geschosswohnungsbau an die Stärkung des geförderten Wohnungsbaus zu koppeln: Sofern die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Bauvorhaben notwendig ist, ist darin einzelfallbezogen eine angemessene Anzahl Wohnungen für den geförderten Wohnungsbau gemäß der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) bereitzustellen. Im Rahmen städtebaulicher Verträge gemäß § 11 BauGB verpflichten sich die Investoren oder Eigentümer, die Maßnahme durchzuführen und die Verpflichtung an ihre Rechtsnachfolger weiter zu geben.

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