Hier gibt es Informationen zur Kommunal-Wahl in Leichter Sprache

Alle 5 Jahre gibt es eine Kommunal-Wahl.
Eine Kommunal-Wahl ist eine Wahl für eine Stadt oder eine Gemeinde.
Das schwierige Wort für eine Stadt oder Gemeinde heißt: Kommune.
Daher kommt der Name Kommunal-Wahl.
Bei dieser Wahl wählen Sie Politiker und Politikerinnen für Ihre Stadt.
Zum Beispiel den Ober-Bürgermeister oder die Ober-Bürgermeisterin.
Die nächste Kommunal-Wahl ist am 13. September 2020.

Sie dürfen bei der Wahl mitmachen:
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Wenn Sie einen deutschen Personal-Ausweis haben.
Oder: Wenn Sie einen Ausweis aus einem Land der EU haben.

Fragen und Antworten zur Kommunal-Wahl

Frage: Was wählt man alles?
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Frage: Wie wählt man?
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Frage: Was steht auf den Stimm-Zetteln?
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Frage: Was ist Brief-Wahl?
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Frage: Was passiert nach der Wahl?
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Frage: Was ist eine Stich-Wahl?
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Was wählt man alles?

1. Den Ober-Bürgermeister oder die Ober-Bürgermeisterin
Der Ober-Bürgermeister oder die Ober-Bürgermeisterin ist Chef oder Chefin der Stadt-Verwaltung.

2. Den Stadt-Rat
Im Stadt-Rat sitzen Frauen und Männer aus verschiedenen Essener Stadt-Teilen.
Der Stadt-Rat entscheidet über Dinge, die für alle Menschen in Essen wichtig sind.
Zum Beispiel: Gibt es genug Schwimmbäder in der Stadt?
Oder: Wo soll es neue Fahrradwege geben?

3. Die Bezirks-Vertretung
Ein Bezirk ist ein Teil von unserer Stadt.
Jeder Bezirk hat einen eigenen Rat.
Der heißt: Bezirks-Vertretung.
Die Bezirks-Vertretung entscheidet über Dinge, die für diesen Teil der Stadt wichtig sind.

4. Den Integrations-Rat.
Vielleicht kommen Sie aus einem anderen Land.
Oder Ihre Eltern kommen aus einem anderen Land.
Dann dürfen Sie den Integrations-Rat wählen.
Der Integrations-Rat setzt sich für Menschen aus anderen Ländern in unserer Stadt ein.
Damit auch diese Menschen überall mitmachen können.

5. Das Ruhr-Parlament
Das Ruhr-Parlament ist eine besondere Versammlung im Ruhr-Gebiet.
Das Ruhr-Parlament berät über wichtige Themen im Ruhr-Gebiet.
Zum Beispiel: Das Angebot von Bus und Bahn im Ruhr-Gebiet.

Wie wählt man?

Wer wählen darf, bekommt vorher einen Brief oder eine Postkarte.
Dieser Brief oder diese Karte heißt: Wahl-Benachrichtigung.
Auf dieser Wahl-Benachrichtigung steht ein Ort.
An diesem Ort können Sie wählen.
Dieser Ort heißt Wahl-Raum oder Wahl-Lokal.

Am 13. September 2020 können Sie in den Wahl-Raumgehen.
Der Raum ist ab 8 Uhr morgens offen.
Abends um 18 Uhr macht der Raum zu.
Dann kann man nicht mehr wählen.

Als erstes zeigen Sie im Wahl-Raum Ihren Personal-Ausweis vor.
Und die Wahl-Benachrichtigung.
Dann dürfen Sie wählen.
Dafür bekommen Sie mehrere Stimm-Zettel.

Auf jedem Stimm-Zettel stehen die Personen und Parteien, die Sie wählen können.
Mehr dazu wird weiter unten erklärt.

Mit den Stimm-Zetteln geht man alleine in die Wahl-Kabine.
Denn: Die Wahl ist geheim.
Kein anderer darf dabei zusehen.

Auf jedem Stimm-Zettel darf man nur ein Kreuz machen.
Man darf nichts auf den Zettel schreiben.

Anschließend müssen Sie die Stimm-Zettel falten.
Dann werfen Sie die Stimm-Zettel in die Wahl-Urne.
Die Wahl-Urne ist ein großer Kasten mit einem Schlitz.
Fertig: Sie haben gewählt.

Was steht auf den Stimm-Zetteln?

Wer wählen darf, bekommt 4 oder 5 Zettel.
Auf diesen Zetteln stehen Namen von Personen oder Parteien.
Das schwierige Wort dafür ist Stimm-Zettel.

Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen möchten die gleichen Ziele erreichen.
Menschen in einer anderen Partei möchten oft andere Ziele erreichen.
Man kann sich aussuchen welche Partei einem am besten gefällt.
Diese Partei wählt man.

Mit den Stimm-Zetteln wählt man:
1. Den Ober-Bürgermeisteroder dieOber-Bürgermeisterin
Auf jedem Stimm-Zettel stehen Namen von Personen.
Die Personen wollen Ober-Bürgermeister oder Ober-Bürgermeisterin werden.
Diese Personen nennt man Kandidaten.
Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie ein Kreuz machen.

2. Den Stadt-Rat
Auf jedem Stimm-Zettel stehen Namen von Parteien.
Sie wählen die Partei, die Ihnen am besten gefällt.
Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie ein Kreuz machen.

3. Die Bezirks-Vertretung
Auf jedem Stimm-Zettel stehen Namen von Parteien.
Sie wählen die Partei, die Ihnen am besten gefällt.
Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie ein Kreuz machen.

4. Den Integrations-Rat.
Auf jedem Stimm-Zettel stehen Namen von Parteien und von Personen.
Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie ein Kreuz machen.

5. Das Ruhr-Parlament
Auf dem Stimm-Zettel stehen Namen von Personen.
Die Personen wollen Mitglied im Ruhr-Parlament werden.
Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie ein Kreuz machen.

Was ist Brief-Wahl?

Mit der Brief-Wahl können Sie schon vor dem Wahl-Tag am 13. September wählen.
Zum Beispiel: Wenn Sie am Tag der Wahl keine Zeit haben.
Oder schlecht laufen können.

Sie können zum Wählen ins Rathaus gehen.
Oder: Sie schicken den Stimm-Zettel mit der Post.

So können Sie im Rathaus wählen:
Sie gehen mit Ihrem Personal-Ausweis und der Wahl-Benachrichtigung ins Rathaus.
Dort gibt es ein Wahl-Büro.
Das ist bis zum 11. September geöffnet.
Hier helfen Ihnen die Mitarbeitenden vom Rathaus.

So geht die Brief-Wahl von zu Hause:
Für die Brief-Wahl müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag ist auf der Rückseite Ihrer Wahl-Benachrichtigung.
Er heißt Wahl-Schein-Antrag.
Den Wahl-Schein-Antrag müssen Sie ausfüllen.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.

Den Antrag müssen Sie in einen Brief-Umschlag stecken.
Sie müssen die Adresse vom Wahl-Amt auf den Briefumschlag schreiben.
Die Adresse vom Wahlamt steht auf der Rückseite IhrerWahl-Benachrichtigung.
Sie müssen eine Briefmarke auf den Briefumschlag kleben.
Dann schicken Sie den Antrag an das Wahl-Amt.

Dann bekommen Sie alle Wahl-Unterlagen mit der Post:

  • die Stimmzettel
  • einen blauen und einen roten Brief-Umschlag und
  • einen Wahl-Schein


Was auf dem Stimm-Zettel steht ist weiter oben erklärt.

Auf jedem Stimm-Zettel machen Sie ein Kreuz.
Dann falten Sie die Stimm-Zettel.
Und legen alle Stimm-Zettel in den blauen Brief-Umschlag.
Dann kleben Sie den blauen Brief-Umschlag zu.


Stecken Sie den blauen Umschlag in den roten Umschlag.

Dann unterschreiben Sie den Wahl-Schein.
Der Wahl-Schein kommt auch in den roten Brief-Umschlag.
Dann kleben Sie den roten Umschlag zu.

Werfen Sie den roten Umschlag in einen Brief-Kasten.
Die richtige Adresse steht schon auf dem Umschlag.
Eine Brief-Marke brauchen Sie nicht.
Fertig: Sie haben gewählt.

Was passiert nach der Wahl?

Am 13. September um 18 Uhr ist die Wahl vorbei.
Dann holen die Leute im Wahl-Raum alle Stimm-Zettel aus den Wahl-Urnen.
Die Stimm-Zettel werden geordnet.
Anschließend werden alle Kreuze gezählt.
Jedes Kreuz ist eine Stimme.
Beim Zählen dürfen alle zugucken.

Nach dem Zählen schickt jeder Wahl-Raum seine Ergebnisse an die Wahl-Zentrale.
In der Wahl-Zentrale werden alle Stimmen zusammengezählt.

Dann steht das Wahl-Ergebnis fest.

Was ist eine Stich-Wahl?

Wer Ober-Bürgermeister oder Ober-Bürgermeisterin werden will,
muss mehr als die Hälfte aller Stimmen bekommen.
Wenn kein Kandidat das schafft, gibt es eine neue Wahl.
Diese Wahl heißt Stich-Wahl.

Zur Stich-Wahl muss man wieder seinen Personal-Ausweis mitbringen.
Alle weiteren Infos dazu gibt es, wenn es zu einer Stich-Wahl kommt.

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