Neuer Bußgeldkatalog der Stadt Essen tritt ab 1. August in Kraft

24.07.2019

Die Stadt Essen setzt sich verstärkt für die Beseitigung von Abfall und wildem Müll ein. Ab dem 1. August tritt daher der neue Bußgeldkatalog der Stadt Essen in Kraft. Er umfasst die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes und damit auch die unerlaubte Abfallbeseitigung im öffentlichen Raum. Die Anpassung der Geldbußen orientiert sich an dem aktuellen Empfehlungskatalog des Landes Nordrhein-Westfalen, die illegale Entsorgung von Abfall strenger zu ahnden.

"Mit dem neuen Erlass gibt uns das Land die Möglichkeit, die Bußgelder entsprechend zu erhöhen“, so Oberbürgermeister Thomas Kufen. "Diese Möglichkeit schöpfen wir voll aus. Die Vermüllung von öffentlichem Raum ist kein Kavaliersdelikt. Die angepassten Bußgelder sollen sensibilisieren und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass jeder mit seinem Verhalten dazu beitragen kann, unserere Stadt sauber zu halten."

Der neue Bußgeldkatalog listet die Ordnungswidrigkeiten nach Abfallmengen und -arten nachvollziehbar auf. Bei der Erstellung wurde berücksichtigt, dass die Bemessung der Geldbußen in angemessenem Verhältnis zur Tat stehen und gleichfalls abschreckende Wirkung erzielen soll. Bereits nach der Einführung der Aktion "Essen bleib(t) sauber!" in 2017 wurden die Bußgelder deutlich angehoben.

Auflistung einzelner Bußgelder

Die achtlose Entsorgung eines Pappbechers oder einer Bananenschale sowie das Wegschnippen einer Zigarettenkippe werden nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs beispielsweise mit 100 Euro geahndet. Bisher lag das Bußgeld hierfür bei 25 bis maximal 80 Euro. Das Bußgeld für die illegale Entsorgung von Sperrmüll in kleinerem Umfang bleibt bei 150 Euro bestehen. Für das Abladen mehrerer kleiner Einzelstücke oder Einzelstücke größeren Umfangs wie beispielsweise eines Kühlschranks, einer Waschmaschine oder eines Bettgestells sind künftig 500 Euro statt bisher 300 Euro fällig.

Auch für die illegale Entsorgung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen wurde das Bußgeld angepasst. Das Bußgeld für die illegale Entsorgung von kleineren Mengen an Betriebsstoffen, wie beispielsweise Altöl, fällt in Zukunft deutlich höher aus. Die Entsorgung von bis zu 5 Litern Altöl in Behältnissen kostet künftig 500 Euro (bisher 80 Euro). Bei einer Menge von 5 Litern bis 20 Litern liegt das Bußgeld bei 2500 Euro (bisher 250 Euro). Bei einer Entsorgung von mehr als 20 Litern bleibt ein Bußgeld von 5100 Euro bestehen. Das illegale Abladen einer Autobatterie wird zukünftig mit 100 Euro statt bisher 25 Euro geahndet.

Der neue Bußgeldkatalog wird unter anderem bei dem geplanten nächsten Überwachungsintervall der Containerstandorte zum Tragen kommen. "Durch die Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienst werden wir in Zukunft noch mehr Präsenz zeigen und sowohl in der Innenstadt als auch in den Stadtteilen verstärkt kontrollieren", so Ordnungsdezernent Christian Kromberg.

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