Modal-Split 2035: Handlungskonzept im Rat diskutiert

25.09.2019

Die Neuausrichtung der Mobilität in Essen erfolgt in insgesamt vier Phasen. Bereits im Jahr der "Grünen Hauptstadt Europas — Essen 2017" wurde durch die Verwaltung in der ersten Phase ein erster Handlungsrahmen zur Zukunft der Mobilität in Essen entwickelt, welcher seit Oktober 2018 in der zweiten Phase zum Handlungskonzept Modal-Split 2035 weiterentwickelt wurde. Die Ausarbeitung erfolgte durch ein Projektteam aus Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Verwaltung sowie der Ruhrbahn GmbH.

Im Handlungskonzept, das im Zeitraum zwischen Oktober 2018 und April 2019 in insgesamt zehn Workshops ausgearbeitet wurde, spricht das Projektteam zahlreiche Empfehlungen aus, um das "4 x 25 Prozent-Ziel" bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Gegliedert sind diese Empfehlungen nach den Feldern ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr, Umweltverbund sowie Motorisierten Individualverkehr (MIV). In der heutigen Ratssitzung (25.9.) wurde das Handlungskonzept diskutiert und die Verwaltung anschließend beauftragt, einen Entwurf für den Bearbeitungsprozess eines Essener Mobilitätsplans zu erstellen. Darüber hinaus entschied der Rat, im zweiten Quartal 2020 ein Bürgerforum zum Thema "Mobilität in Essen" durchzuführen und die Essenerinnen und Essern zu beteiligen. Mit diesen Entscheidungen wurde nun die dritte Phase der Mobilitätsplanung eingeläutet, an deren Ende der Mobilitätsplan für die Stadt Essen stehen soll. In der hieran anschließenden Phase vier soll dann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen, die aus dem Mobilitätsplan hervorgehen.

Empfehlungen des Handlungskonzeptes Modal Split 2035

Die Empfehlungen des Projektteams aus dem Handlungskonzept Modal Split 2035 lassen sich in Kürze wie folgt darstellen und sollen als Grundlagen für weitere politische Entscheidungen in Bezug auf konkrete Maßnahmen sowie für die Entwicklung des Essener Mobilitätsplanes dienen.

Handlungsfeld ÖPNV

Ein Modal-Split Anteil von 25 Prozent im Jahr 2035 für den ÖPNV bedeutet eine Steigerung um rund 121.000 Fahrten pro Tag, was eine Ausweitung um etwa 35 Prozent zum heutigen Wert bedeutet. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, den ÖPNV im Essener Stadtgebiet weiter zu stärken und attraktiver zu gestaltet. Beispielsweise empfiehlt das Projektteam eine Erweiterung der Beförderungskapazitäten oder die Erhöhung der Taktung sowie den Ausbau digitaler, flexibler Tarif- und Ticketmodelle mit geringeren Preise oder gegebenenfalls nutzungsabhängigen Preissystemen. Ebenso zentral ist die Schaffung einer modernen ÖPNV-Infrastruktur mit einer Digitalisierung der Verkehrssteuerung, dem Ausbau der Barrierefreiheit, der Erweiterung des Park & Ride Angebotes oder verbesserte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie der allgemeinen Verbesserung der Fahrgastinformation.

Handlungsfeld Radverkehr

Um einen Modal-Split-Anteil von 25 Prozent im Radverkehr zu erreichen, müssen bis zum Jahr 2035 täglich etwa 331.000 Fahrten mehr mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Dies bedeutet eine Steigerung von rund 240 Prozent im Vergleich zu heute. Zentraler Anknüpfungspunkt, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Schaffung eines durchgängigen und behinderungsfreien Wegenetzes im Stadtgebiet, welches es Radfahrerinnen und Radfahrern ermöglicht, sicher, zügig und unkompliziert von A nach B zu gelangen. Unter anderem ist die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, eine Radwegeverbindung von Werden bis in die Innenstadt einzurichten bzw. alternativ neue Radwege auf der Alfred- und Bredeneyer Straße. Darüber hinaus soll der vorhandene Radweg auf der Meisenburgstraße zwischen Bredeney und Kettwig verbessert werden. Neben einem quantitativen Zuwachs an Radwegen ist ebenfalls die Erhöhung der Qualitätsstandards der Radwege notwendig. Zentral für die Weiterentwicklung des städtischen Radverkehrs inklusive Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz, ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Radverkehrskonzeptes für die Stadt Essen sowie eines Sofortprogramms für kurzfristig umzusetzende Maßnahmen.

Handlungsfeld Fußverkehr

Ausgehend vom aktuellen Wert von 19 Prozent ist zur Erreichung eines Modal-Split Anteils von 25 Prozent eine Steigerung um 112.000 Wegen pro Tag notwendig. Ähnlich wie beim Radverkehr gelten auch beim Fußverkehr gut vernetzte, sichere und durchgehende Wegeverbindungen in guter Qualität als Grundbaustein für eine nötige Steigerung. Besonders an viel genutzten Knotenpunkten und Querungsstellen ist eine sichere und komfortable Lenkung von Fußgängerinnen und Fußgänger wichtig. Zentral ist zur Gewährung der Sicherheit sowohl die Beschaffenheit der Gehwege, aber auch Barrierefreiheit durch die Absenkung von Bordsteinkanten. Ebenso wichtig, wie die Sicherstellung der Qualität, ist die Bewahrung eben dieser. Regelmäßige Überprüfungen sowie die Einrichtung eines Managements zur zeitnahen Mängelbeseitigung sollen für die Qualitätssicherung sorgen. Darüber hinaus ist auch die Verbesserung der Informationsbasis für Fußgängerinnen und Fußgänger - sowohl analog in Form von Beschilderungen oder digital in Form von möglichen Verknüpfungen mit Google Maps, Bing Maps oder Open Street - ein wichtiger Baustein zur Attraktivitätssteigerung.

Handlungsfeld Umweltverbund

Zur Erreichung der Modal-Split Ziele ist auch im Umweltverbund - der vernetzten Mobilität bestehend aus ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr - eine deutliche Angebotsausweitung erforderlich. Besonders Bike- und Car-Sharing-Angebote sowie die Verknüpfung mit dem ÖPNV sind hierbei zentral. Mittels regionaler Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung, der Ruhrbahn, dem VRR und dem RVR gilt es an dieser Stelle ein Gesamtkonzept zu entwickeln, welches Wachstums- und Finanzierungsszenarien, die Erweiterung der Informationsweitergabe an Nutzerinnen und Nutzer sowie die digitale Verknüpfung von Angeboten und Tickets berücksichtigt.

Handlungsfeld MIV

Grundsätzlich liegt der Fokus zur Erreichung des "4 x 25 Prozent-Zieles" zunächst auf der Angebotserweiterung im ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie im Umweltverbund. Um die nötige Reduzierung des MIV zur Erreichung des für 2035 angestrebten Modal-Splits zu gewährleisten, schlägt das Handlungskonzept ein stufenweises Vorgehen im MIV vor. Die Entscheidung über die Ausgestaltung sowie die Realisierung der Stufen soll laut Konzept im Zuge der Erarbeitung des Essener Mobilitätsplans getroffen werden. Das Handlungskonzept sieht vor, periodisch Haushaltsbefragungen durchzuführen (zum Beispiel alle fünf Jahre), um vor einem Stufenwechsel den aktuellen Stand des Mobilitätsverhaltens zu kennen. Die drei Stufen lauten wie folgt:

  • Stufe 1: Für die Erweiterung der Angebote für den ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr und Umweltverbund kommt es zu moderaten Einschränkungen für den MIV. Beispiele sind verträgliche Verkehrsverlagerungen auf Hauptstraßen, Verkehrseinschränkungen zur Schaffung von Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen, Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV sowie Buskaps oder Parkbeschränkungen (z.B. durch die Verteuerung öffentlicher Stellplätze oder Umwandlung von PKW-Stellplätzen in Rad-Stellplätze).
  • Stufe 2: Zur Erreichung der Modal-Split Ziele werden ergänzend zum Vorgehen in Stufe eins Restriktionen im Netz des MIV zugunsten der Hauptnetze des Umweltverbundes umgesetzt. Beispiele hierfür sind die konsequente Einrichtung von Umweltspuren, Busspuren und Radverkehrsanlagen oder Bevorrechtigungen an besonderen Verkehrsknotenpunkten. Die Verwaltung hat den Auftrag, auf der nördlichen Ruhrallee die Machbarkeit der Einrichtung einer Bus- oder Umweltspur zu prüfen. Auf der südlichen Ruhrallee soll die Einrichtung einer Busspur bei gleichzeitiger Steigerung der Attraktivität des vorhandenen Radweges geprüft werden. Zusätzlich erfolgen weitere Veränderungen der Rahmenbedingungen beispielsweise durch Ausweitungen der Parkraumbewirtschaftung.
  • Stufe 3: In dieser Stufe können im Einzelfall weitreichende Restriktionen für den MIV umgesetzt werden, zum Beispiele eine City-Maut, eine starke Anhebung der Parkgebühren oder die pauschale Reduzierung von Verkehrs- und Parkflächen für den MIV.

Auf Basis des Handlungskonzeptes sollen nun politische Entscheidungen zur grundsätzlichen Ausrichtung, zum weiteren Vorgehen und zu konkreten Maßnahmen getroffen werden. Bis voraussichtlich 2022 soll auf dieser Grundlage ein Essener Mobilitätsplan entstehen, in dem messbare Ziele, Inhalte, Maßnahmenpläne sowie Prioritäten abgebildet sind.

Parallel zur Konzeption und Erarbeitung dieses Mobilitätsplans sollen bereits Rahmenbedingungen gestaltet und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen realisiert werden, durch die die Verlagerungen vom MIV auf den Umweltverbund gefördert werden. Diese Maßnahmen können Bestandteil bereits vorhandener Beschlüsse, wie Lead-City-Projekte sein, oder durch aktuelle politische Beschlüsse neu initiiert werden.

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