Förderung von CarSharing im Essener Stadtgebiet

24.04.2020

Die Stadt Essen soll in Zukunft das Thema CarSharing im Essener Stadtgebiet weiter vorantreiben.

Dazu haben sich Oberbürgermeister Thomas Kufen und der Vorsitzende des Bau- und Verkehrsausschusses Rolf Fliß am 27. März per Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW der Einrichtung von CarSharingplätzen im öffentlichen Verkehrsraum sowie dem entsprechenden Bewerbungs- und Auswahlverfahren ausgesprochen. Der Bau- und Verkehrsausschuss muss diese Dringlichkeitsentscheidung in der nächsten planmäßigen Sitzung noch bestätigen.

Der Landtag hatte im Februar 2019 beschlossen, dass in Nordrhein-Westfalen an allen öffentlichen Straßen Stellplätze als CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden können. Das Straßen- und Wegerecht NRW wurde dahingehend angepasst. Bisher war im Rahmen der Regelung des Bundesgesetzes die Einrichtung entsprechender Stellplätze nur auf Bundesstraßen möglich. Aufgrund der geänderten Gesetzeslage besteht nun die Option, das Thema CarSharing in der Stadt neu zu verorten. Der Rat der Stadt Essen hatte bereits am 29. Mai 2019 das Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen, in dem unter anderem auch Regelungen zum Thema CarSharing getroffen wurden.

Vorgesehen ist derzeit, für das CarSharing ausschließlich Stellplatzflächen zur Verfügung zu stellen, die bereits als Parkplätze genutzt und nicht bewirtschaftet werden, beispielsweise durch Parkgebühren.

Zudem ist beabsichtigt, geringe Gebühren zur Deckung der entstehenden Verwaltungskosten zu erheben. Demnach werden laut der Richtlinien bei der Belegung von Stellplätzen an Mobilstationen keine Gebühren erhoben, bei allgemeinen Stellplätzen, die nicht an Mobilstationen geknüpft sind, 20 Euro pro Monat.

Zum Auswahlverfahren

Die gesetzliche Regelung fordert, die Flächen im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens einem oder mehreren geeigneten CarSharing-Anbietern durch Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für CarSharing-Anbieter einen Zeitraum von höchstens acht Jahren zur Verfügung zu stellen.

Da sich das bereits im Rahmen der flächendeckenden Versorgung des Stadtgebiets mit Elektroladesäulen festgelegte Verfahren bewährt hat, soll für CarSharing-Anbieter ein entsprechend analoges Auswahl- und Bewerbungsverfahren durchgeführt werden. Dabei soll das Stadtgebiet in gleich große Quadrate eingeteilt und pro Kachel eine Bewerbung von Unternehmen zugelassen werden.

Geplant ist, pro Kachel mit einer Größe von 500 mal 500 Metern bis zu vier Stellplätze zu vergeben, von denen einem Anbieter höchstens zwei CarSharing-Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Sollten für eine Kachel mehrere Bewerbungen eingehen, als Plätze angeboten werden, werden die Vergaben nach folgender Rangfolge priorisiert:

1. Alle Nachfragen nach einer ausgewiesenen bzw. geplanten Mobilstation werden bedient.

2. Alle Nachfragen, die ausdrücklich Angebote von E-Fahrzeugen mit der Errichtung einer zusätzlichen E-Ladesäule betreffen, werden bedient.

3. Alle Nachfragen, die ausdrücklich Angebote von E-Fahrzeugen ohne Errichtung einer zusätzlichen E-Ladesäule betreffen, werden bedient.

4. Alle Nachfragen von Anbietern, die über die Zertifizierung "Blauer Engel" verfügen, werden bedient.

5. Alle verbleibenden Nachfragen werden bedient.

Um die Möglichkeit einer erfolgreichen Ausweitung des Angebots nicht auszuschließen, kann im Hinblick auf die Anzahl der Plätze pro Kachel im Einzelfall auch eine Anpassung erfolgen.

Derzeit ist vorgesehen, ausschließlich Stellplatzflächen zur Verfügung zu stellen, die bereits als Parkplätze genutzt und nicht bewirtschaftet werden, da andernfalls entsprechend des aktuellen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes entstehende Einnahmeverluste ausgeglichen werden müssten.

Im heutigen Amtsblatt (24.4.) erfolgte die Veröffentlichung der "Richtlinien für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Einrichtung von CarSharingstellplätzen im Stadtgebiet der Stadt Essen". Im Amtsblatt der kommenden Woche, am Freitag, 1. Mai, erfolgt dann die Bekanntmachung der "Durchführung des Verteilungsverfahrens für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Einrichtung von Carsharingstellplätzen im Stadtgebiet der Stadt Essen."

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