Die Planergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 – Teilplan West – für den Bereich der Stadt Essen ist mit Einarbeitung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Einwendungen fertiggestellt. Der Plan liegt ab 30. März 2020 zur Einsicht offen, bevor er dann am 1. April 2020 in Kraft tritt.
Mit der Stadt Essen hat die Bezirksregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Luftqualität erarbeitet. Unterstützt wurde sie dabei durch eine Projektgruppe mit Vertretern unter anderem von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr.
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: "Mit dem Inkrafttreten des Luftreinhalteplans für Essen sind nun auch die formalen Voraussetzungen geschaffen, die Luftqualität in der Stadt deutlich zu verbessern. Nach dem erfolgreichen Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster war der Weg frei für eine schnelle Lösung. Essen wird so zu einem Vorbild für eine nachhaltige Mobilität der Zukunft."
Der Luftreinhalteplan Essen enthält mehr als 50 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Er umfasst neben den Maßnahmen, die im gerichtlichen Vergleich zwischen dem Land NRW, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Stadt Essen vor dem vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vereinbart worden sind, eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, die zu einer stärkeren Absenkung der Jahresmittelwerte beitragen sollen.
Herauszuheben sind hierbei der Austausch und die Nachrüstung von Fahrzeugen im ÖPNV sowie bei kommunalen Unternehmen, die umweltsensitive Lichtsignalanlagensteuerung, die den Zufluss zu kritischen Bereichen der Alfredstraße reguliert, die Einrichtung einer Umweltspur für den ÖPNV und Fahrradverkehre, der Ausbau bestehender bzw. Bau neuer P&R-Anlagen sowie der Ausbau der Parkraumbewirtschaftung. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan enthält zudem Maßnahmen zur Förderung und Attraktivierung des ÖPNV und des Radverkehrs, zum Ausbau der Elektromobilität, sowie durch z.B. von Wirtschaftsverbänden und Stadt Essen gemeinsam initiierten Aktionen und Veranstaltungen.
Mit den vorgesehenen und zu einem großen Teil bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird der Stickstoffdioxidgrenzwert schnellstmöglich eingehalten.
Der Plan wird in der Zeit vom 30. März bis 14. April auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden. Der Plan wird der Öffentlichkeit zum Inkrafttreten auch dauerhaft als Download auf der Homepage der Bezirksregierung zugänglich gemacht.
Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Düsseldorf: www.brd.nrw.de/Umweltschutz_Luftreinhaltung/Luftreinhalteplaene
Außerdem wird er in der Zeit vom 30. März bis 14. April öffentlich ausgelegt. Die persönliche Einsicht ist möglich beim
Oberbürgermeister der Stadt Essen
Umweltamt
Natorpstraße 27
45139 Essen
nach Vereinbarung: telefonisch unter 0201 88-59221 oder per E-Mail an info@umweltamt.essen.de
und bei der
Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
nach Vereinbarung: telefonisch unter 0211 475-2045 oder per E-Mail an luftreinhaltung@brd.nrw.de.
Aufgrund der derzeitigen Sondersituation wegen der Krankheitsfälle aufgrund von Covid-19-Infektionen (Coronavirus) wird um eine vorherige telefonische Anmeldung gebeten, sollte eine persönliche Einsichtnahme erwünscht sein. Zudem ist eine persönliche Einsicht auch über den oben genannten Zeitpunkt hinaus möglich.
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