Grillzonen im Stadtgarten und Nordpark starten am Freitag

30.06.2022

Am Freitag, 1. Juli, starten die neu eingerichteten Grillzonen im Stadtgarten und im Nordpark als Pilotprojekt. Damit darf in den beiden Parkanlagen nur noch auf den ausgeschilderten Flächen gegrillt werden. Zudem ist mit der Einrichtung der Zonen ein generelles Grillverbot in den anderen Parkanlagen im Stadtbezirk I verbunden – beispielsweise im Segerothpark. In allen anderen Stadtbezirken gilt dieses generelle Grillverbot nicht, da es dort noch keine eingerichteten Grillzonen gibt. Es gelten allerdings weiterhin die bestehenden Verbote im Krupp-Park, im Hallopark und sowie im Schloßpark Borbeck.

Einrichtung der Grillzonen

Die Grillzonen werden durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Damit die Nutzer*innen ihren Müll vor Ort entsorgen können, wurden Stationen mit 1.100 Liter Großcontainern eingerichtet, die jahreszeitlich angepasst geleert werden. Für die in der Regel noch heiße Grillasche wurden separate Entsorgungsstationen aufgestellt. Zur Ausstattung der Grillzonen gehören auch mobile, öffentliche Toiletten. Im ersten Schritt werden in beiden Parkanlagen chemische Toiletten bereitgestellt, die in den kommenden Wochen noch eine Einhausung erhalten. Im Stadtgarten wird die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Ökotoilette ersetzt.

Kontrolle und Regeln der Grillzonen

Die Grillzonen werden ordnungsrechtlich überwacht: in den Grillzonen sind die Nutzungsregeln einzuhalten und außerhalb der Grillzonen wird, zunächst nur im Stadtbezirk I, das neue Grillverbot durchgesetzt. In der ersten Zeit wird der Kommunale Ordnungsdienst vor allem über die neuen Regelungen aufklären und die Besucher*innen der Grünanlagen dahingehend ansprechen. Bei einem Verstoß sind allerdings Bußgelder möglich. Das Grillen außerhalb einer Grillzone kann mit einem Bußgeld ab 150 Euro bestraft werden. Für illegale Müllablagerungen, die im Zusammenhang mit Grillen entstehen können, kann ein Bußgeld ab 100 Euro festgesetzt werden.

Folgende Nutzungsregeln gelten für die Grillzonen:

  • Das Grillen ist ausschließlich in der markierten Zone des Parks zwischen 10 und 21 Uhr erlaubt – in anderen Bereichen ist das Grillen untersagt.
  • In den Grillzonen stehen keine Grills zur Verfügung. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Grill und das nötige Zubehör mit und nehmen Sie alles nach dem Grillen wieder mit nach Hause.
  • Bitte bringen Sie auch Grillkohle und Anzünder selbst mit – das Anzünden mittels gesammelter Äste und Zweige o.ä. ist nicht gestattet – ebenso wenig das Entzünden des Grills mit beschleunigenden Mitteln wie Benzin, Spiritus etc.
  • Grillen ist nur auf dem Grill erlaubt – bodennahe Grills und Lagerfeuer beispielsweise in ausgehobenen Gruben sind verboten.
  • Es ist grundsätzlich untersagt, unter Bäumen zu grillen. Grillen verursacht Funkenflug, der Äste, Zweige und Laub in Brand setzen kann. Auch schädigt die abstrahlende Hitze das Laub.
  • Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll. In den Grillzonen wurden ausreichende Möglichkeiten geschaffen, Müll zu entsorgen. An den Grillzonen gibt es jeweils Entsorgungsstationen. Dort finden Sie sowohl Restmüllbehälter als auch einen speziellen Aschecontainer, über den Sie Kohle und Asche ohne Brandgefahr entsorgen können.
  • Zu den Grillzonen gehört jeweils ein Toilettenangebot. Bitte hinterlassen Sie dieses so, wie Sie es selbst vorfinden möchten.
  • Das Ballspielen ist in den Grillzonen nicht gestattet. Nutzen Sie dafür die anderen Flächen in den Parks.
  • Bitte nehmen Sie jederzeit Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, so dass alle nach dem Grillen zufrieden nach Hause gehen können. Nehmen Sie ebenso Rücksicht auf die Natur und achten Sie stets darauf, dass keine Pflanzen und Tiere zu Schaden kommen.

Zum Hintergrund

Im August 2020 hat der Rat der Stadt Essen mit der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen ein allgemeines Grillverbot und die Einrichtung von Grillzonen auf den Weg gebracht. Außerhalb von Grillzonen soll das Grillen zukünftig im Stadtgebiet nicht mehr erlaubt sein.

Mit dem Pilotprojekt der beiden Grillzonen im Stadtbezirk I werden in diesem Jahr erste Erfahrungen gesammelt. Diese sollen dann genutzt werden, um weitere Grillzonen im Stadtgebiet einzurichten.

Unter dem folgenden Link können Sie sich die Stadtbezirke der Stadt Essen einblenden lassen:

https://geo.essen.de/stadtplan/

Mehr Informationen zu den Grillzonen sind unter www.essen.de/grillzonen zu finden.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

Grillzone im Stadtgarten im Südviertel.

Grillzone im Nordpark.

In den Grillzonen stehen Möglichkeiten zur Verfügung, Müll zu entsorgen.

Zur Ausstattung der Grillzonen gehören auch mobile, öffentliche Toiletten.
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