Stellungnahme der Stadt Essen zum Eilverfahren des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zur Rüttenscheider Straße

22.11.2024

In dem Verfahren über die verkehrliche Anordnung der Stadt Essen an der Kreuzung Huyssenallee / Rüttenscheider Straße hat die Stadt einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Aufgrund der Einigung wird die Stadt keine Beschwerde einlegen. Die verkehrliche Anordnung an der betreffenden Kreuzung wird entsprechend wie folgt geändert: Von dem Durchfahrtsverbot in südliche Richtung auf die Rüttenscheider Straße werden außer dem Linienverkehr auch die Anlieger*innen bis zur Baumstraße ausgenommen. Sie können damit das Teilstück der Rüttenscheider Straße, das keine Fahrradstraße ist, bis zur Baumstraße wieder befahren. Autofahrende ohne Anliegen von der Huyssenallee kommend nutzen weiterhin den vorgesehenen Rechts- bzw. Linksabbieger an der Kreuzung. Eine neue Beschilderung an der Kreuzung wird "Anlieger bis Baumstraße frei" sowie "Linienverkehr frei“ ausweisen.

Das Amt für Straßen und Verkehr wird die neue verkehrliche Anordnung am Mittwoch, 27. November, anbringen. Die eintägigen Arbeiten betreffen nicht nur die Änderung der Beschilderung, sondern auch eine Veränderung der Bodenmarkierung. Neben dem weiterhin rot markierten Fahrradstreifen wird es dann auch wieder eine Geradeausspur für den motorisierten Kraftverkehr geben. Die beiden großen Vorwegweiser werden schon am Montag, 25. November, zur Anpassung der Beschilderung abmontiert und zeitgleich mit der Ummarkierung am Mittwoch wieder installiert.

Die Öffentlichkeit wird mit der Anbringung der verkehrlichen Anordnung über die neue Verkehrsführung informiert.

Die Umsetzung der Maßnahmen auf der Rüttenscheider Straße werden weiterhin begleitend überprüft und analysiert. In der letzten Novemberwoche wird es eine Evaluierung des beauftragten Planungsbüros geben. Eingegangene Hinweise zur weiteren Optimierung der verkehrlichen Situation auf der Rüttenscheider Straße werden derzeit ebenfalls geprüft. Im Dezember wird es eine weitere Informationsveranstaltung der Verwaltung mit interessierten Bürgerinnen*Bürgern, Anwohnenden, Einzelhändlern und ansässigen Gastronomien geben.

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