Weiterführung und Aktualisierung der Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungen beschlossen

26.02.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ratsbeschluss: Der Rat hat die Fortführung der energetischen Gebäudemodernisierung beschlossen. Ab dem 1. April können wieder Anträge gestellt werden.
  • Fördersumme: Für das Jahr 2025 steht insgesamt ein Budget von 2.476.856 Euro zur Verfügung.
  • Anpassungen: Die Voraussetzungen und der Ablauf des Antragsverfahrens wurden konkretisiert und vereinfacht, um den Antragstellenden und den Sachbearbeiterinnen*Sachbearbeitern den Prozess zu erleichtern und zu beschleunigen.

Die Stadt Essen fördert im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) Maßnahmen zur energetischen Gebäudemodernisierung. Aufgrund der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung 2024 musste das Förderprogramm im August 2024 vorübergehend gestoppt werden. Der Rat hat sich heute (26.02.) für die Weiterführung und Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen ausgesprochen. Für das Jahr 2025 steht insgesamt ein Budget von 2.476.856 Euro zur Verfügung.

Im Zuge der Weiterführung muss eine Aktualisierung der Förderrichtlinie „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen erfolgen. Die Anpassungen haben sich im Zuge der Bearbeitung ergeben oder sind auf geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen zurückzuführen.

Aktualisierung der Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungen in 2025

Die Richtlinie konzentriert sich in seiner vorliegenden Fassung auf die Effizienzsteigerung von Bestandsbauten durch eine Verbesserung der thermischen Hüllfläche. Anreize seitens der Erneuerung von Haustechnik besteht durch Bundesförderungen im Jahr 2025 bereits im großen finanziellen Umfang. Beispielsweise werden Wärmepumpen je nach Konstellation mit bis zu 70 Prozent gefördert. Deshalb wird es keine zusätzliche Förderung für Haustechnik geben.

Eigenleistungen werden genauso gefördert wie Arbeiten von Fachfirmen. Es gibt Klarstellungen wie der Einbau nachgewiesen werden muss, um sicherzustellen, dass er fachgerecht erfolgt. Die Definition der Dämmstoffe wurde vereinfacht und erweitert, um den Anreiz zur Reduzierung der Treibhausgase im Stadtgebiet der Stadt Essen zu verbessern. Dabei wurden die Hürden und die Verständlichkeit angepasst, aber die ökologischen Standards bleiben erhalten, basierend auf der Ökobaudat des BBSR (eine Datenbank für nachhaltige Baumaterialien).

Für Bürger*innen mit selbstgenutztem Wohneigentum und aktuellem Leistungsbezug erhalten einen Bonus von 40 Prozent.

Die Voraussetzungen und der Ablauf des Antragsverfahrens wurden konkretisiert und vereinfacht, um den Antragstellenden und den Sachbearbeiterinnen*Sachbearbeitern den Prozess zu erleichtern und zu beschleunigen.

Die Förderrichtlinie soll zum 1. April 2025 in Kraft treten und gilt bis die Fördermittel erschöpft sind, maximal aber bis zum 31. Dezember 2025. Für das Jahr 2026 wird den politischen Gremien im vierten Quartal 2025 eine überarbeitete Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt, die an die zukünftige Ausgestaltung der Förderprogramme von Bund und Land angepasst wird.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0232/2025/6.

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