Ratsbürgerentscheid zu Olympia am 19. April in Essen – Abstimmungsunterlagen werden versendet

Das Wahlamt der Stadt Essen gibt wichtige Hinweise zur Teilnahme

18.03.2026

Im Vorfeld des Ratsbürgerentscheids zu Olympia am 19. April 2026 in Essen, macht das Wahlamt auf wichtige Details und Termine zu den Themen Abstimmungsunterlagen, Abstimmung per Brief und Abstimmungsberechtigung aufmerksam.

Die rund 427.000 Abstimmungsberechtigten sind aufgefordert, über folgende Fragestellung abzustimmen: "Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Essen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele beteiligt, die entweder im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 stattfinden sollen?" Diese Frage ist mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

Übersendung der Abstimmungsunterlagen

Die Abstimmungsunterlagen werden ab Samstag, 21. März, an alle Abstimmungsberechtigten verschickt. Darin ist auch ein QR-Code abgedruckt, mit dem eine Informationssammlung aufgerufen werden kann. Dort sind die Stellungnahmen der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppen, eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters und eine Kostenschätzung zusammengefasst. Diese Informationssammlung kann auf Wunsch auch in Papierform übersandt werden.

Wer bis Samstag, 28. März, keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, abstimmungsberechtigt zu sein, sollte sich im eigenen Interesse ab Montag, 30. März, beim Wahlamt melden.

Abstimmung nur per Brief

Da dieser Ratsbürgerentscheid als reine Briefabstimmung durchgeführt wird, gibt es keine Abstimmungsräume. Alle Abstimmungsberechtigten geben ihre Stimme per Brief ab. Den Abstimmungsunterlagen ist ein Leitfaden zum Ausfüllen, Verpacken und Rücksenden der Unterlagen beigefügt. Die Rücksendung des roten Abstimmungsbriefs ist innerhalb Deutschlands kostenfrei, bei Rücksendung aus dem Ausland muss dieser Brief frankiert werden. Der Abstimmungsbrief muss das Wahlamt spätestens am Sonntag, 19. April, um 16 Uhr erreichen.

Abstimmungsberechtigung

Abstimmungsberechtigt ist, wer am Abstimmungstag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 19. April 2010 geboren ist,
  • und mindestens seit dem 16. Tag (3. April 2026) vor dem Ratsbürgerentscheid in Essen ihre*seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre*seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich in Essen aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat und nicht vom Recht zur Teilnahme an einer Kommunalwahl ausgeschlossen ist.

In das Abstimmungsverzeichnis für den Ratsbürgerentscheid sind alle Abstimmungsberechtigten von Amts wegen eingetragen worden, die am 35. Tag vor der Abstimmung (15. März 2026) in Essen für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung in Essen, gemeldet sind.

Abstimmungsberechtigte, die nach dem 15. März 2026 zugezogen sind und sich bis zum 3. April 2026 anmelden, werden unverzüglich nach der Anmeldung von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. Wer nach dem 15. März 2026 aus Essen wegzieht, verliert sein Abstimmungsrecht und wird aus dem Abstimmungsverzeichnis gestrichen.

Abstimmungsberechtigte, die nach dem 15. März innerhalb der Stadt Essen umziehen, behalten ihr Abstimmungsrecht.

Bei Fragen zum Ratsbürgerentscheid hilft das Wahlamt unter der Rufnummer 0201 88-12345 oder per E-Mail an wahl@essen.de weiter. Alle Informationen zur Abstimmung gibt es auf www.essen.de/ratsbürgerentscheid.

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