Die Stadt Essen führt eine neue Förderrichtlinie zur Förderung der Beseitigung von Graffitis auf privaten Flächen ein. Ziel des Programms ist es, das Stadtbild zu verbessern, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu stärken und insbesondere Privatpersonen sowie kleinere Gewerbebetriebe finanziell zu entlasten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird insbesondere die Entfernung von illegal angebrachten Graffitis an straßenseitigen Außenflächen privater baulicher Anlagen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Eigentümer*innen privater Immobilien oder baulicher Anlagen.
Die Förderung richtet sich vor allem an Objekte, die aufgrund ihrer Lage und Sichtbarkeit das öffentliche Erscheinungsbild in besonderem Maße prägen. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass die betroffenen Graffitis das öffentliche Erscheinungsbild beeinträchtigen, wie zum Beispiel in Zentren mit einer hohen Personenfrequentierung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Kosten der Graffitibeseitigung. Die maximale Förderhöhe beträgt 75 Prozent für Privatpersonen und 50 Prozent für Betriebe der förderfähigen Kosten. Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Höchstbeträge, höchstens jedoch 3.000 Euro je Maßnahme. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Antragsstellung ist daher nur befristet vom 1. Juli bis 31. Oktober 2026 möglich.
Wo gibt es weitere Informationen?
Zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung finden Interessierte weitere Informationen auf www.essen.de/förderung-graffiti . Für Rückfragen können sich Interessierte zudem direkt an die Mitarbeitenden der Stabsstelle für Sauberkeit wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Essen abrufbar. Weitere Informationen zur Graffiti-Taskforce gibt es auf www.essen.de/graffiti-taskforce.
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