Klima- und Innovationsfonds der Stadt Essen

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Projektförderung im Bereich Klimaschutz und Klima­folgen­anpassung

Der Klima- und Innovationsfonds der Stadt Essen fördert innovative Projekte und Maßnahmen zur Treibhaus­gas­reduktion sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Die Förderrichtlinie wendet sich an natürliche und juristische Personen und bietet über einen Zeitraum von 24 Monaten eine finanzielle Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Projekt.

"Die Förderung soll mit einem klaren Fokus auf Maßnahmen erfolgen, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klima­wandels leisten."

Marla Breuer, Projektmanagerin Nachhaltigkeit, Grüne Hauptstadt Agentur, Stadt Essen

Der Klima- und Innovations­fonds der Stadt Essen fördert innovative Projekte und Maßnahmen zur Treib­haus­gas­reduktion sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Durch die Förder­richtlinie werden Maßnahmen unterstützt, die erstmalig in Essen umgesetzt werden und einen innovativen Charakter haben. Die Förderung soll mit einem klaren Fokus auf Maßnahmen erfolgen, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klima­wandels leisten.

Der Klima- und Innovations­fonds richtet sich an eine breite Zielgruppe – an natürliche und juristische Personen: Unternehmen, Hochschulen, Forschungs­einrichtun­gen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemein­nützige Organisatio­nen und Privat­personen und viele mehr, die innovative Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klima­anpassung umsetzen möchten. Die Zielgruppe wird bewusst weit gefasst, um das breite und individuelle Engagement für mehr Klimaschutz und Klima­folgen­anpassung in der Stadtgesellschaft passgenau zu fördern.

Die Förderung erfolgt langfristig an jährlich zwei Aus­zahlungs­zeit­punkten. Die Förderrichtlinie sieht dabei Zuschüsse als Anschub­finanzierung sowie eine erfolgs­basierte Auszahlung vor. Die finanzielle Förderung erstreckt sich somit über jeweils 24 Monate pro Projekt. Insgesamt können Projekte mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden, wobei die Höhe der Förderung je nach Art der Antrag­steller*in­nen variiert. So sollen Projekte, die von Privatpersonen umgesetzt werden, zu 100 Prozent gefördert werden, während beispielsweise Unternehmen einen größen­abhängigen Eigenanteil leisten müssen.

Die Antragstellung soll künftig online über das Serviceportal der Stadt Essen erfolgen und wird dann zu zwei Zeiträumen im Jahr ermöglicht. Im Jahr 2025 ist lediglich ein Förder­zeitraum vorgesehen.

Die Bescheidung von Förderanträgen liegt bei der Stadt Essen. Dazu werden die eingehenden Anträge durch die Grüne Hauptstadt Agentur auf Basis der zugehörigen Förder­richtlinie geprüft. Zu den förder­fähigen Anträgen werden eine ergänzende Ein­schätzung sowie ein ergänzender Priorisierungs­vorschlag eingeholt. Hierfür wird eine Klima- und Innovations­jury eingerichtet. Die Jury umfasst bis zu acht Mitglieder aus der Politik sowie externe Expert*innen aus Wissenschaft und Handwerk.

Umsetzungsstatus

in Umsetzung

Kontakt

Grüne Hauptstadt Agentur, Stadt Essen
Marla Breuer
Projektmanagerin Nachhaltigkeit
Marla.Breuer@gha.essen.de

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