Projektförderung im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Der Klima- und Innovationsfonds der Stadt Essen fördert innovative Projekte und Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Die Förderrichtlinie wendet sich an natürliche und juristische Personen und bietet über einen Zeitraum von 24 Monaten eine finanzielle Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Projekt.
"Die Förderung soll mit einem klaren Fokus auf Maßnahmen erfolgen, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten."
Marla Breuer, Projektmanagerin Nachhaltigkeit, Grüne Hauptstadt Agentur, Stadt Essen
Der Klima- und Innovationsfonds der Stadt Essen fördert innovative Projekte und Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Durch die Förderrichtlinie werden Maßnahmen unterstützt, die erstmalig in Essen umgesetzt werden und einen innovativen Charakter haben. Die Förderung soll mit einem klaren Fokus auf Maßnahmen erfolgen, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten.
Der Klima- und Innovationsfonds richtet sich an eine breite Zielgruppe – an natürliche und juristische Personen: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen und viele mehr, die innovative Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung umsetzen möchten. Die Zielgruppe wird bewusst weit gefasst, um das breite und individuelle Engagement für mehr Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Stadtgesellschaft passgenau zu fördern.
Die Förderung erfolgt langfristig an jährlich zwei Auszahlungszeitpunkten. Die Förderrichtlinie sieht dabei Zuschüsse als Anschubfinanzierung sowie eine erfolgsbasierte Auszahlung vor. Die finanzielle Förderung erstreckt sich somit über jeweils 24 Monate pro Projekt. Insgesamt können Projekte mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden, wobei die Höhe der Förderung je nach Art der Antragsteller*innen variiert. So sollen Projekte, die von Privatpersonen umgesetzt werden, zu 100 Prozent gefördert werden, während beispielsweise Unternehmen einen größenabhängigen Eigenanteil leisten müssen.
Die Antragstellung soll künftig online über das Serviceportal der Stadt Essen erfolgen und wird dann zu zwei Zeiträumen im Jahr ermöglicht. Im Jahr 2025 ist lediglich ein Förderzeitraum vorgesehen.
Die Bescheidung von Förderanträgen liegt bei der Stadt Essen. Dazu werden die eingehenden Anträge durch die Grüne Hauptstadt Agentur auf Basis der zugehörigen Förderrichtlinie geprüft. Zu den förderfähigen Anträgen werden eine ergänzende Einschätzung sowie ein ergänzender Priorisierungsvorschlag eingeholt. Hierfür wird eine Klima- und Innovationsjury eingerichtet. Die Jury umfasst bis zu acht Mitglieder aus der Politik sowie externe Expert*innen aus Wissenschaft und Handwerk.