Wunsch-, Zufallskennzeichen und ZB II Abfrage

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Die Reservierung von Wunsch- und Zufallskenn­zeichen ist genauso wie die Status­abfrage der ZB II in einem Onlineportal ohne persönliche Vorsprache möglich.

Die Kfz-Zulassungs­behörde Essen bietet Bürgerinnen*Bürgern die Möglich­keit, ihren Kenn­zeichen­wunsch online auf Verfüg­barkeit zu prüfen und für 90 Tage zu reser­vieren.

Bei der Reservierung eines Zufalls­kenn­zeichens werden 2,60 Euro und bei einem Wunsch­kenn­zeichen 12,80 Euro im Rahmen der Zulassung extra berechnet. Eine Verlängerung der Reservierung ist nicht möglich. Die Kenn­zeichen­kombi­nation kann jedoch nach Ablauf erneut über die Wunsch­kenn­zeichen­anwen­dung reser­viert werden. Die abge­laufenen Reser­vierungen werden auto­matisch freige­geben und der Daten­bank zur Verfügung gestellt.

Mit der Funktion des Zufalls­kenn­zeichens kann ein willkürlich ausgewähl­tes Kenn­zeichen reserviert werden, damit zum Beispiel bereits im Vorfeld eine Anfertigung der Kenn­zeichen möglich ist. Hierbei besteht keine Auswahl­möglichkeit. Die Gebühr für die Vorab­zu­teilung ist in Höhe von 2,60 Euro im Rahmen der Zuteilung zu entrichten. Der Reservierungs­zeit­raum beträgt bei Zufalls­kenn­zeichen 90 Tage.

Mit der Funktion der Status­abfrage zur Zulassungs­bescheini­gung Teil II (Fahrzeugbrief) kann eine Auskunft darüber generiert werden, ob die Zulassungs­bescheini­gung Teil II in der Kfz-Zulassungs­behörde vorliegt.

Ist die Vorlage der Zulassungs­bescheinigung Teil II im Rahmen einer Beantragung vorzulegen, muss die Übersendung an die Kfz-Zulassungs­behörde durch den Antragsteller bei der ent­sprechen­den Stelle beantragt werden.

Umsetzungsstatus

abgeschlossen

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