Für die Nutzung der GKS müssen juristische Personen mehr als 500 Anträge pro Jahr stellen und sich beim KBA registrieren. Die Gebühren im internetbasierten Verfahren sind deutlich günstiger als vor Ort in der Zulassungsbehörde.
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Für die Nutzung der GKS müssen juristische Personen mehr als 500 Anträge pro Jahr stellen und sich beim KBA registrieren. Die Gebühren im internetbasierten Verfahren sind deutlich günstiger als vor Ort in der Zulassungsbehörde.
Christian Lebig, Sachgebietsleitung, Zulassungsbehörde Essen
Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung – und der damit verbundenen Stufe 4 des Projekts "i-Kfz" des Bundesverkehrsministeriums, wurde die Umsetzung in der Zulassungsbehörde Essen realisiert. Ziel dieser Digitalisierungsmaßnahme ist es, die Fahrzeugzulassung für Unternehmen und die öffentliche Verwaltung einfacher und effizienter zu gestalten.
Neu ist, dass Fahrzeuge sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen können. Bürgerinnen*Bürger müssen nicht mehr warten, bis die notwendigen Dokumente und Plaketten per Post eintreffen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige Zulassungsbescheid, welcher in der Anwendung generiert wird.
Seit September 2023 ist die Großkundenschnittstelle bei der Zulassungsbehörde Essen angebunden. Über diese können beim KBA registrierte juristische Personen wie zum Beispiel Autohäuser und Flottenbetreiber Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln. Die GKS prüft die Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die i-Kfz-Portale weiter. Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet. Die Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.
Zum Hintergrund
Im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Essen ist die Umsetzung der digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) ein zentraler Meilenstein. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) digitalisiert mit dem Projekt "i-Kfz" (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung wird hierbei stufenweise eingeführt. Die Umsetzung erfolgte bisher bis einschließlich der Stufe 3. Die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen ist Teil der Stufe 4. Weitere Informationen rund um das Thema der internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Interessierte auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
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Stadt Essen
Peter Wirth
Abteilungsleitung
p.wirth@einwohneramt.essen.de
Stadt Essen
Christian Lebig
Sachgebietsleitung
christian.lebig@einwohneramt.essen.de