Smart Parking: Bargeldlos das Ticket kaufen oder digitalen Parkvorgang starten

© Elke Brochhagen, Stadt Essen

Neue, smarte Geräte und eine neue App erleichtern das Bezahlen von Parkgebühren

Die Stadt Essen hat 248 Parkschein­automaten im Stadtgebiet ausgetauscht und zudem das Handy-App-basierte Parken eingeführt.

"Während der Anteil der neuen alternativen Zahlungs­möglich­keiten im Jahr 2023 noch etwa 20 Prozent betragen hat, steigerte sich dieser im Jahr 2024 auf zirka 30 Prozent. Dies zeigt eine zu­nehmende Akzeptanz und dass es im Zeitalter der Digitalisierung die richtige Entscheidung war, diese modernen, smarten Möglichkeiten einzuführen und anzubieten. Gleichzeitig verdeut­lichen die Zahlen auch, dass es ebenso richtig war, weiterhin die Zahlung mit Münzen zuzulassen."

Christian Lang, Leiter Verkehrsüberwachung, Stadt Essen

Wer kennt es nicht: Parkplatz gefunden und kein Kleingeld im Porte­monnaie für den Park­schein­auto­maten. Damit ist seit Juli 2022 Schluss: Die Stadt Essen hat ihre 248 -aus Mitte der 90er-Jahre stammen­den- Automaten gegen neue, smarte Geräte ausgetauscht, die zudem über den höchsten Sicherheits­standard verfügen. Zudem ist seit Januar 2023 das Handy-App-basierte Parken möglich.

Kontaktlos mit EC- und Kreditkarte oder per "mobiles Bezahlen"

Zuvor musste man sich am Automaten entscheiden, für wie lange man ein Parkticket zieht und ent­sprechend dafür Münzen einwerfen. Diese Option kann auch weiterhin genutzt werden. Die neuen Geräte nehmen Münzen von 10 Cent bis 2 Euro an. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bargeld- und kontaktlos mit der EC- und Kredit­karte oder per "mobilem Bezahlen" mit dem Handy und der Smart Watch die Park­gebühr am Auto­maten zu entrichten. Die Karten müssen die üblichen, sogenannten Co-Brandings haben.

Parken per Handy-App

Autofahrende können sich den Weg zum Automaten sparen und per App Parkbeginn und -ende festlegen. In diesem Fall wird der Parkvorgang minuten­genau abgerechnet und somit nur die tat­sächliche Parkzeit gebühren­pflichtig.

Die Verkehrs­über­wachung kann digital einsehen, ob ein Park­vorgang gestartet wurde und wie der Status ist. Dennoch: Die Höchst­parkdauer darf insgesamt nicht über­schritten werden. Das ist aber schon immer der Fall gewesen.

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Stadt Essen
Christian Lang
Leiter Verkehrsüberwachung
christian.lang@ordnungsamt.essen.de

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