Wärmeplan ist Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung
Die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (EVV) steuert im Auftrag der Stadt Essen die Phase 2 der kommunalen Wärmeplanung (KWP). Ziel ist ein umfassender Wärmeplan bis Ende 2025, der in einem breiten Beteiligungsprozess mit Akteurinnen*Akteuren der Stadtgesellschaft erarbeitet wird. Langfristiges Ziel der KWP ist die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen. Die Wärmeplanung ist seit 2024 für Kommunen gesetzlich verpflichtend.
"Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen wir die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Essen. Gemeinsam mit der Stadtgesellschaft entwickeln wir einen tragfähigen Fahrplan für die Wärmewende."
Jochen Sander, Geschäftsführer, Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV)
Anfang 2025 ist die EVV von der Stadt Essen mit der Steuerung der Phase 2 für den Strategieprozess der kommunalen Wärmeplanung (KWP) beauftragt worden. Ziel ist es, den Wärmeplan für die Stadt Essen bis Ende 2025 fertigzustellen. Im Anschluss erfolgt ein politischer Willensbildungsprozess, die Verabschiedung der Wärmeplanung soll bis Mitte 2026 erfolgen.
In einem ersten Schritt war ein Konzept zur integrierten KWP erarbeitet worden, das der Rat der Stadt Essen im Frühjahr 2024 zur Kenntnis genommen hat. Es ist über das Ratsinformationssystem einsehbar.
Konsultations- und Partizipationsprozess
In der Phase 2 werden die Ergebnisse der Wärmeplanung bis Ende 2025 in einem breit angelegten Konsultations- und Partizipationsprozess mit den relevanten Akteurinnen*Akteuren der Stadtgesellschaft erörtert. Insbesondere den Versorgern soll die Gelegenheit gegeben werden, ergänzende Vorschläge einzubringen. Ebenso berücksichtigt werden Stellungnahmen von Multiplikatorinnen*Multiplikatoren aus der Wohnungswirtschaft, der Kreishandwerkerschaft, der Schornsteinfegerinnung sowie Vertretern aus Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Die Grüne Hauptstadt Agentur (GHA) der Stadt Essen unterstützt den Meinungsbildungsprozess mit gezielten Informationsformaten, darunter eine Landingpage für Bürger*innen.
Wärmeplan für Kommunen verpflichtend
Städte und Gemeinden sind seit dem 1.1.2024 verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zur klimafreundlichen und effizienten Wärmeversorgung aufzustellen. Als Instrument für die ganzheitliche Transformation der Energieversorgung zielt die KWP darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland systematisch und flächendeckend auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen.