Wir beraten und unterstützen Sie als Mutter oder Vater bei der Berechnung und Realisierung des Unterhaltsanspruches Ihres minderjährigen Kindes. Erzielen wir im Rahmen der Beratung und Unterstützung keine unterhaltsrechtliche Einigung, haben Sie die Möglichkeit, eine Beistandschaft einzurichten. Dann können wir Ihr Kind auch in gerichtlichen Verfahren vertreten. Wenn nötig, führen wir zur Realisierung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch und stellen Strafanzeigen gegen den anderen Elternteil wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Wir beraten und unterstützen Sie auch als betreuenden Elternteil hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt).