Was ist eine familiäre Bereitschaftsbetreuung?
- Eine Bereitschaftsfamilie nimmt Kinder in akuten Notsituationen auf. Dies muss häufig sehr kurzfristig oder gar ad hoc geschehen.
- Das aufgenommene Kind ist "Gast" in der Familie. Die Verweildauer sollte nicht länger als drei Monate betragen. Während dieser Zeit wird entschieden, ob das Pflegekind in eine Vollzeitpflegefamilie vermittelt wird, oder in den elterlichen Haushalt zurückkehren kann.
- Die Bereitschaftseltern unterstützen das Kind bei den Kontakten zu seiner Herkunftsfamilie und begleiten es beim Übergang in sein neues Zuhause.
Welche Kinder kommen in Familiäre Bereitschaftsbetreuung?
- Säuglinge, Klein-oder Schulkinder, die von ihren Eltern vernachlässigt wurden oder deren Eltern durch Krankheit ausfallen.
- Das Pflegekind kommt immer aus einer akuten familiären Belastungs- und Krisensituation. Es ist verunsichert und stark verängstigt, eventuell auch krank und verwahrlost.
- Häufig sind nur wenige oder auch gar keine Informationen über das Pflegekind vorhanden, so dass in der Zeit der Bereitschaftsbetreuung Entwicklungsstand und Bedarf des Kindes abgeklärt werden müssen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen mit dem Jugendamt, ggf. Ärzten und Psychologen.
Wer kann Bereitschaftsmutter/-vater werden?
- Wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes sind Freude am Zusammensein mit Kindern, Einfühlungsvermögen, Geduld und Belastbarkeit.
- Darüber hinaus müssen Pflegeeltern ein Gesundheitszeugnis sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen, in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und ausreichenden Wohnraum zur Verfügung haben.
- Der für eine Vollzeitpflege gewünschte „natürliche“ Altersabstand zwischen Eltern und Kind ist bei der Bereitschaftsbetreuung nicht unbedingt erforderlich. Hier kann der Altersunterschied auch größer sein.
- Eine der Betreuungspersonen darf nicht berufstätig sein.
Welche Unterstützung bekommen Bereitschaftseltern?
- Für die Betreuung eines Pflegekindes erhalten die Bereitschaftseltern eine finanzielle Aufwandsentschädigung (Pflegegeld) für den gesamten Lebensbedarf und die Erziehung des Kindes.
- Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes bereitet die Pflegeeltern auf ihre Aufgabe vor, berät und unterstützt sie in allen Phasen des Pflegeverhältnisses.