Neben der Sozialhilfe können Sie auch Pflegewohngeld zur Unterstützung bei der Zahlung der Heimkosten beantragen
Das Pflegewohngeld soll bedürftige Personen bei der Zahlung der Investitionskosten unterstützen - die Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Ausbildung können durch die Sozialhilfe ausgeglichen werden.
Da hier von Einrichtung zu Einrichtung Unterschiede bestehen, fallen auch die Investitionskosten je nach Pflegeeinrichtung oft unterschiedlich aus.
Bei Fragen zum Pflegewohngeld beraten Sie unsere Sachbearbeiter.