Integrationsrat mitgestalten

Sie möchten sich beim Integrationsrat einbringen?

Wir freuen uns über Menschen, die die Politik in ihrer Stadt mitgestalten möchten! Die nächsten Wahlen zum Integrationsrat werden - gemeinsam mit der Kommunalwahl - im Jahr 2020 durchgeführt.

Um bei der nächsten Wahl für den Integrationsrat kandidieren zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet
  • Sie haben seit mindestens drei Monaten vor der Wahl Ihren Hauptwohnsitz in Essen

  • Sie haben nicht infolge eines Richterspruchs in Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren

Alle Informationen zur Kandidatur gibt Ihnen gern die Geschäftsführerin des Integrationsrates.

Was müssen Sie als Einzelbewerber/in beim Amt für Wahlen und Statistik einreichen?

  • Das Formular "Wahlvorschlag",
  • das Formular "Zustimmungserklärung",
  • mindestens 50 Unterstützungsunterschriften (eine pro Formular!).

Was müssen Sie in Essen als Liste beim Amt für Wahlen und Statistik einreichen?

Das Formular "Listenvorschlag" (mit den unterschriebenen Zustimmungserklärungen in Listenform)

  • Fehlende Unterschriften können mit dem Formular "Zustimmungserklärung", das auch für Einzelbewerber gilt, nachgereicht werden.
  • Das Formular "Niederschrift",
  • das Formular "Bestätigung gemäß § 9 Abs. 3 Wahlordnung ..."
  • mindestens 50 Unterstützungsunterschriften (eine pro Formular!).

Die erforderlichen Formulare erhalten Sie beim:
Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen

Kopstadtplatz 10

45121 Essen

E-Mail: wahl@essen.de

Auskunft erteilt: Herr Mackowiak, Tel. 0201/88-12313

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie über die nötigen Voraussetzungen verfügen oder Sie noch Fragen zu den Wahlen haben, dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Integrationsrates und lassen sich dort unverbindlich beraten.

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