Rechtliche Grundlagen

Neuerung der rechtlichen Grundlagen ab 2014

Die Kommunalwahlen und die Wahlen zum Integrationsrat finden am selben Tag statt

Der Landtag NRW hat am 18.12.2013 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Piraten das "Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Der Integrationsrat ist das einzige Organisationsmodell der politischen Partizipation.

Weitere Neuerungen:

• Die Anzahl der gewählten Mitglieder eines Integrationsrates muss die Anzahl der Ratsmitglieder übersteigen.

• Für die gewählten Mitglieder werden persönliche Stellvertreter gewählt.

• Der Kreis der Wahlberechtigten wurde erweitert: Personen, die Deutsche sind und gleichzeitig eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten haben, können den Integrationsrat wählen. Menschen, die durch Einbürgerung Deutsche geworden sind, unabhängig davon, wann sie die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben können den Integrationsrat wählen.

• Kinder ausländischer Eltern, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen wählen, wenn ihre Eltern sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

• Die Wahl zum Integrationsrat wird am gleichen Tag durchgeführt wie die Kommunalwahl.

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, zuletzt geändert im Dezember 2018, bestimmt in Paragraf 27, dass in Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohner*innen ein Integrationsrat zu bilden ist. In Gemeinden mit mindestens 2000 ausländischen Einwohner*innen ist dies auf Antrag von mindestens 200 wahlberechtigten nichtdeutschen Personen ebenfalls zu tun. In den übrigen Gemeinden ist die Bildung eines Integrationsrates freiwillig.

Für Essen mit fast 60.000 Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ist die Einrichtung eines Integrationsrates eine gesetzliche Verpflichtung. Die Mitglieder werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt. Die Anzahl der gewählten Mitglieder muss die Anzahl der vom Rat bestellten Mitglieder übersteigen.

Gemeindeordnung NRW

Hauptsatzung der Stadt Essen und Wahlordnung

Die Hauptsatzung bestimmt in § 6 Größe und Zusammensetzung des Integrationsrates. Sie wurde nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden überarbeitet und angepasst und vom Rat der Stadt am 26. Februar 2014 verabschiedet.
Hauptsatzung (pdf, 122 kB) ReadSpeaker

Gleiches galt für die Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates, deren Neufassung aufgrund der Wahlen im Jahr 2020 durch den Rat im Juni 2020 verabschiedet worden ist.
Wahlordnung (pdf, 1213 kB) ReadSpeaker
Bekanntmachung zur Änderung der Wahlordnung (pdf, 137 kB) ReadSpeaker

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Integrationsrates wurde auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Hauptsatzung der Stadt Essen in der Sitzung am 22. Oktober 2014 beschlossen.
Geschäftsordnung Integrationsrat (pdf, 42 kB) ReadSpeaker

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Foto: Karten mit Paragraphenzeichen
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