Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Über das Thema Asyl finden Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bundesministeriums für Inneres umfangreiche Informationen.
Während des Asylverfahrens ist Ihnen der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Hierüber erhalten Sie bei Antragstellung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung. Die Verlängerung dieser Bescheinigung erfolgt dann ggf. bei der Ausländerbehörde.