Ausländische Personen, die aus einem visapflichtigen Land kommen und in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen bei der Visabeantragung nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren.
Wenn die Person keinen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel gegenüber der deutschen Auslandsvertretung erbringen kann, können Dritte (Verpflichtungsgeber*innen) eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung, umgangssprachlich auch "Einladung" genannt, ist eine finanzielle Garantieerklärung bzw. Bürgschaft, mit der sich der Einladende zur Kostenübernahme der Aufenthalts- und Rückreisekosten seiner Gäste verpflichtet.
Grundsätzlich werden Verpflichtungserklärungen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Besuchsvisum) im Schengenraum benötigt.
Auch ist für manche Arten des Daueraufenthalts, wie z.B. bei Eheschließung mit einem*einer deutschen Staatsbürger*in, eine Vorherige Verpflichtungserklärung notwendig. Genauere Informationen zu diesen Fällen erhalten Sie bereits beim Beantragen des entsprechenden Visums von der Auslandsvertretung.