Einreise, Visum und Verpflichtungserklärung

Visum

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Staatsangehörige zahlreicher Länder ein Visum. Das Visum ist in der Regel vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) zu beantragen.

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen und wie Sie dieses beantragen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes .

Mehr zu den verschiedenen Visaarten und die Voraussetzungen.

Beachten Sie bitte, dass die aktuelle Bearbeitungszeit von Visaanträgen mehrere Monate beträgt und sehen von Anfragen dazu ab!

Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit / Arbeitsmigration

Informationen zum Thema Arbeitsmigration und Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes .

Verpflichtungserklärung

Ausländische Personen, die aus einem visapflichtigen Land kommen und in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen bei der Visabeantragung nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren.

Wenn die Person keinen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel gegenüber der deutschen Auslandsvertretung erbringen kann, können Dritte (Verpflichtungsgeber*innen) eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung, umgangssprachlich auch "Einladung" genannt, ist eine finanzielle Garantieerklärung bzw. Bürgschaft, mit der sich der Einladende zur Kostenübernahme der Aufenthalts- und Rückreisekosten seiner Gäste verpflichtet.

Grundsätzlich werden Verpflichtungserklärungen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Besuchsvisum) im Schengenraum benötigt.

Auch ist für manche Arten des Daueraufenthalts, wie z.B. bei Eheschließung mit einem*einer deutschen Staatsbürger*in, eine Vorherige Verpflichtungserklärung notwendig. Genauere Informationen zu diesen Fällen erhalten Sie bereits beim Beantragen des entsprechenden Visums von der Auslandsvertretung.

Verpflichtungserklärung online einreichen

Sie können die Verpflichtungserklärung bequem online beantragen. Zur Nutzung der Online-Dienstleistung ist ein BundID-Konto erforderlich.

Zum Online-Dienst Verpflichtungserklärung

Neben dem eigentlichen Antrag finden Sie hier auch verschiedene Schnelltests:

  • Schnelltest: Braucht mein Besuch eine Verpflichtungserklärung?
  • Schnelltest: Darf ich eine Verpflichtungserklärung abgeben?
  • Schnelltest: Reicht mein Einkommen?

Auf der Dienstleistungsseite finden Sie alle weiteren Informationen, wie benötigte Unterlagen, Kosten und Zahlungsweisen sowie die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.