Im Berichtsjahr 2025 wurden 113.236 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegengenommen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 229.751 Erstanträge gestellt wurden, bedeutet dies einen Rückgang der Antragszahlen um 50,71 Prozent.
Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2025 stieg gegenüber dem Vorjahreswert (21.194 Folgeanträge) um 160,96 Prozent auf 55.307 Folgeanträge.
Damit nahm das Bundesamt insgesamt 168.543 Asylanträge im gesamten Berichtsjahr 2025 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (250.945 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 32,84 Prozent.
Zahlen - Daten - Fakten
Bund
Die fünf Hauptstaatsangehörigkeiten Erstanträge Januar - Dezember 2025
| 1. Afghanistan | 21,2 Prozent |
| 2. Syrien, Arab. Republik | 20,5 Prozent |
| 3. Türkei | 10,5 Prozent |
| 4. Somalia | 3,8 Prozent |
| 5. Irak | 3,4 Prozent |
Essen
Im Jahresverlauf 2025 hat die Stadt Essen die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) weitestgehend übererfüllt. Zum Stand 31.12.2025 lag diese bei 107,36 Prozent.
Insgesamt wurden 2025 der Stadt Essen 124 Personen zugewiesen. Hierbei handelte es sich sowohl um neuzugezogene Personen als auch um Minderjährige, die in Essen geboren sind und im Nachgang eine offizielle Zuweisung für die Stadt Essen erhalten haben.
Zudem erfolgten einige Aufnahmen im Rahmen des Familiennachzugs.
Im Jahr 2025 hat die Stadt Essen die Zuweisungsquote von Zuweisungen anerkannter Flüchtlinge (Wohnsitzauflage) nach § 12a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) durchgehend übererfüllt. Zum Stand 31.12.2025 betrug diese 119,68 Prozent.
Quelle: Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen
Die Hauptherkunftsländer (1) sind in Essen (Stand 30.06.2026)
| 1. Ukraine | 43,8 Prozent |
| 2. Syrien | 11,9 Prozent |
| 3. Afghanistan | 5,2 Prozent |
| 4. Türkei | 4,3 Prozent |
| 5. Nigeria | 3,8 Prozent |
1) der in Essen gemeldeten Personen an Adressen von Flüchtlingsunterkünften
Quelle: Stadt Essen, Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen
Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland
Die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt in einem bundes- und landesweit geregelten Verfahren. Zu ausländischen Flüchtlingen gehören Asylsuchende und Kontingentflüchtlinge. Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen.
Dabei wird zunächst den einzelnen Bundesländern nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel, welcher für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahlen berechnet wird, eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen zugewiesen.
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist in Nordrhein-Westfalen im Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Unterbringung und zur Betreuung der Asylbewerber*innen. Danach müssen die Kommunen gemäß eines an Einwohnerinnen*Einwohnern und Fläche orientierten Verteilschlüssels eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen. Die kommunale Aufnahmequote wird regelmäßig durch die Bezirksregierung geprüft und angepasst.
Für das Jahr 2025 bedeutete das, dass 21,08 Prozent aller Flüchtlinge in Deutschland dem Land NRW zugewiesen wurden.
Von den Flüchtlingen, die NRW zugewiesen werden, entfielen 3 Prozent auf die Stadt Essen.