Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Förderung einer Fahrradabstellanlage an Mehrfamilienhäusern werden bei Ihnen personenbezogene Daten erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Name | Stadt Essen, Der Oberbürgermeister |
Anschrift | Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen |
Telefon | +49 201 88-0 |
E-Mail-Adresse | info@essen.de |
DE-Mail-Adresse | poststelle@essen.de-mail.de |
Internet-Adresse | www.essen.de |
vertreten durch | Amt für Straßen und Verkehr |
Anschrift | Lindenallee 10, 45127 Essen |
Telefon | +49 201 88-66666 |
E-Mail-Adresse | NeueMobilitaet@amt66.essen.de |
Internet-Adresse | www.essen.de/ |
2. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen
Stabsstelle | Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz |
Anschrift | Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen |
Telefon | +49 201 88-11005 |
E-Mail-Adresse | datenschutz@essen.de |
DE-Mail-Adresse | poststelle@essen.de-mail.de |
Internet-Adresse | https://www.essen.de/rathaus/datenschutz_/amt_fuer_zentralen_service/datenschutz_und_informationsfreiheit.de.html |
3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
a) Ihre personenbezogenen Daten werden für die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Förderung von Fahrradabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern sowie die Auszahlung der Fördersumme erhoben.
b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO, § 3 DSG NRW in Verbindung mit § 44 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) inkl. Ausführungsvorschriften, Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) i.V.m. der Richtlinie zur Förderung von Radabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern der Stadt Essen.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z. B. Finanzbuchhaltung oder Rechtsamt der Stadt Essen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
Sofern die Bezirksregierung Arnsberg eine Prüfung der Mittelverwendung durchführt, werden Ihre Daten an die Bezirksregierung Arnsberg übermittelt.
5. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Maßnahme (d. h. Auszahlung der Fördermittel) für 7 Jahre gespeichert. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung werden Ihre Daten 10 Jahre nach der Auszahlung gespeichert.
Archivierung der Daten:
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.
6. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.
7. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben kann Ihr Antrag auf Förderung einer Fahrradabstellanlage an Mehrfamilienhäusern nicht bearbeitet und die Fördersumme nicht ausgezahlt werden.
8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an das Amt für Straßen und Verkehr oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. (Stand: 06/2022)