Für alle baulichen und gestalterischen Veränderungen sowie für Erneuerungen, die an einem Baudenkmal oder in seiner näheren Umgebung geplant sind, müssen Sie vor Beginn der Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz des Landes NRW bei der Denkmalbehörde einholen.
Hierzu zählen beispielsweise der Anstrich der Fassade, die Erneuerung der Fenster oder auch Renovierungsarbeiten im Gebäudeinneren.
Die Antragstellung ist schriftlich unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen bei der Denkmalbehörde einzureichen. Entweder stellen Sie den Antrag formlos oder nutzen alternativ das Antragsformular als Download.