Denkmalschutz und Denkmalpflege

Was ist ein Denkmal?

Bei einem Denkmal handelt es sich um historisches Erbe, das es zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen gilt. Historische Substanz überkommt üblicherweise nicht in einer Art "Käseglocke", sondern ist als ein gewachsenes Gebilde mit Spuren verschiedenster Zeitschichten zu verstehen.
Gemäß § 2 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler „Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Was sind Denkmalschutz und -pflege?

Denkmalschutz und -pflege bieten die Möglichkeit, historische Substanz für die Nachwelt zu bewahren. Wenn ein Objekt Denkmalwert besitzt, wird es unter Denkmalschutz gestellt. Die Denkmalpflege kümmert sich anschließend um dessen Erhalt. Die Untere Denkmalbehörde (UDB) der Stadt Essen ist entsprechend wie folgt aufgebaut:

  • Stadtarchäologie
  • Baudenkmalschutz und -pflege
    • Inventarisation
    • Baudenkmalpflege
  • Öffentlichkeitsarbeit

Zuständigkeiten NRW

Denkmalschutz und -pflege sind in Deutschland Ländersache: Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Denkmalschutzgesetz und ein daraus resultierendes System für dessen Umsetzung. In Nordrhein-Westfalen gibt es vier Rubriken von Administrationen, die sich in ihren Zuständigkeiten ergänzen.
Die Stadt Essen als kreisfreie Stadt ist eine Untere Denkmalbehörde (UDB), die als direkter Ansprechpartner vor Ort agiert.

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