Bei einem Denkmal handelt es sich um historisches Erbe, das es zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen gilt. Historische Substanz überkommt üblicherweise nicht in einer Art "Käseglocke", sondern ist als ein gewachsenes Gebilde mit Spuren verschiedenster Zeitschichten zu verstehen.
Gemäß § 2 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler „Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“