Bauen im Innenbereich

§ 34 Baugesetzbuch (BauGB)

Als Innenbereich (Lage innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) werden Gebiete bezeichnet, die bebaut sind, für die es aber keinen Bebauungsplan gibt. Ein Bauvorhaben muss sich der vorhandenen Bebauung anpassen. Dieses Einfügungserfordernis gilt sowohl hinsichtlich der Art als auch des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche. Außerdem müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das städtebauliche Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Entspricht die Umgebungsbebauung genau einem der Baugebiete, die in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) genannt sind, wird ein Vorhaben hinsichtlich seiner Art der Nutzung so behandelt, als bestünde ein Bebauungsplan mit den entsprechenden Festsetzungen.

Gerne beraten wir Sie über die jeweilige örtliche Situation.
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