Das Sachgebiet Schornsteinfegerwesen der Stadt Essen ist die Untere Aufsichtsbehörde für die im Essener Stadtgebiet tätigen Bezirksschornsteinfegermeister*innen. Zu den Aufgaben gehören neben der Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger*innen die Durchführung von Kehrbezirksneueinteilungen, die Durchsetzung der Beseitigung von Mängeln an Feuerungs- und Abgasanlagen und die Beitreibung nicht gezahlter Schornsteinfegergebühren.
Verweigern Hausbesitzer*innen oder Wohnungsmieter*innen den Bezirksschornsteinfegermeister*innen die Durchführung der Arbeiten, werden diese zwangsweise durchgesetzt.
Sofern entsprechende Ordnungsverfügungen zur Durchsetzung von Forderungen oder Bescheide zur Feststellung nicht gezahlter Schornsteinfegergebühren erlassen werden müssen, werden hierfür Gebühren fällig.
Des Weiteren können bei den Mitarbeiter*innen die jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister*innen erfragt werden. Diese und weitere Informationen rund um das Thema "Heizen" finden Sie jedoch auch unter dem Link.