Wohnraumförderung

Zu einer guten Lebensqualität zählt guter, bezahlbarer Wohnraum.
Wir informieren und beraten Sie über das Angebot der Öffentlichen Wohnraumförderung.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über die NRW.BANK die Neuschaffung von Mietwohnraum, den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum und die Modernisierung vorhandener Wohnungsbestände.

Die Förderdarlehen werden zu günstigen Konditionen bereitgestellt.
Attraktive Tilgungsnachlässe können auf Antrag gewährt werden.

Gefördert werden Mietwohnraum, selbstgenutzte Eigenheime und selbstgenutzte Eigentumswohnungen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.


Die Stadt Essen ist Bewilligungsbehörde für ein in Essen gelegenes Förderobjekt.

Es können auch gefördert werden:

- Gruppenwohnungen
- Wohnheimförderung:
- Wohnplätze für Auszubildende und Studierende- Neuschaffung
- Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

Weiterhin ist mit den oben genannten Fördermöglichkeiten, das Darlehen für standortbedingte Mehrkosten kombinierbar.

Quartiersförderung:
Zur Quartiersentwicklung und qualitativen Umstrukturierung der Quartiere ist die Kombination verschiedener aktueller Förderarten möglich

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