Rüttenscheider Straße: Stellungnahme der Stadtverwaltung zum weiteren gerichtlichen Vorgehen

29.01.2025

Die Stadtverwaltung wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes (VG) Gelsenkirchen im Verfahren zu verkehrlichen Anordnungen auf der Rüttenscheider Straße Beschwerde einlegen. Gleichzeitig werden die verbliebenen Schilder des Verkehrskonzeptes Rüttenscheider Straße außer Kraft gesetzt und so der Zustand der Fahrradstraße von Anfang Oktober 2024 wiederhergestellt.

Hintergrund der Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist eine notwendige rechtliche Klarheit, welche Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten in den Verkehrsraum und u. a. zum Schutz einer Fahrradstraße Politik und Verwaltung haben.

Der Verwaltungsvorstand unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Thomas Kufen hat in seiner gestrigen Sitzung (28.01.) beraten, wie die Stadt mit der nicht beklagten verbliebenen Verkehrsbeschilderung der Gesamtmaßnahme Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße umgehen wird. Im Ergebnis hat der Oberbürgermeister angeordnet, dass bis Ende dieser Woche die Beschilderung an der Huyssenallee im nördlichen Bereich der Rüttenscheider Straße und an der Manfredstraße im südlichen Teil sowie im Bereich Franziskastraße / Rüttenscheider Straße zu verhüllen sind, so dass diese keine verkehrliche Anordnung mehr darstellen. Der bestehende Ratsbeschluss bleibt unberührt. Der Vollzug wird allerdings während des laufenden Verfahrens beim OVG ausgesetzt. Die Stadt vertritt die Auffassung, dass es sich bei den Verkehrsregelungen auf der Rüttenscheider Straße um ein einheitliches Verkehrskonzept handelt. Durch die Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom 21. Januar wurde ein zentraler Teil der Verkehrskonzeption vorläufig außer Kraft gesetzt, so dass die Gesamtwirkung der Maßnahme deutlich eingeschränkt wird.

Die vom Stadtrat darüber hinaus beschlossenen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Optimierung der Lieferverkehre auf der Rüttenscheider Straße oder Verbesserung der Parksituation für Anwohner*innen werden weiterverfolgt.

"Der Gang zum OVG Münster ist notwendig und folgerichtig, um Politik, Verwaltung und auch der Bürgerschaft Klarheit zu verschaffen, welche verkehrsrechtliche Anordnungen rechtssicher im Zusammenhang mit einer Fahrradstraße vorgenommen werden können", so Oberbürgermeister Thomas Kufen. "Damit wappnen wir uns auch vor möglichen Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Im Falle eines Obsiegens im Beschwerdeverfahren ist aus meiner Sicht dringend zu klären, ob die Verkehrsregelungen auf der Rüttenscheider Straße wieder 1:1 gemäß Ratsbeschluss vom 29. November 2023 umzusetzen sind. Ich rate davon ab. Als Verwaltung haben wir bereits Anpassungen angekündigt. Auch aus der Bürgerschaft gab es Anregungen und Hinweise zum Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße, die Berücksichtigung finden sollen. Wir brauchen nach der zurückliegenden Diskussion eine tragfähige Lösung, die Akzeptanz findet", so das Stadtoberhaupt abschließend.

Ausführliche Infos zu den Hintergründen, zum gesamten Verlauf der Maßnahme sowie zu den durchgeführten Beteiligungsverfahren finden Interessierte hier: www.essen.de/verkehrskonzept_rue.

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