Die Stadt Essen ist aufgefordert, 14 geeignete Personen zu benennen, die sich zur Wahl zur*zum ehrenamtlichen Richter*in für das Sozialgericht Duisburg aufstellen lassen wollen. Die Amtsperiode beträgt jeweils fünf Jahre und beginnt am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2030.
Ehrenamtliche Richter*innen wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie hauptberufliche Richter*innen mit. Das Gericht ist an Bewerbungen aus allen Bevölkerungsschichten interessiert. Sieben Stellen sind zu besetzen.
Voraussetzung für die Aufstellung zur Wahl ist neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Vollendung des 25. Lebensjahres. Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausüben, und solche, die Mitglied eines Widerspruchsausschusses sind, können nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
Die Bewerber*innen müssen darüber hinaus die weiteren Bestimmungen des § 16 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erfüllen.
Interessierte bewerben sich schriftlich bis Dienstag, 2. September, indem sie ihr ausgefülltes Bewerbungsformular an den Oberbürgermeister der Stadt Essen, Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, Rathaus Porscheplatz in 45121 Essen, schicken.
Die ausgewählten Personen werden zu gegebener Zeit vom Sozialgericht Duisburg benachrichtigt. Es wird keine Eingangsbestätigung oder Zwischennachricht über den aktuellen Stand verschickt.
Bei Rückfragen steht Interessierten das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation telefonisch unter der Rufnummer 0201 88-15107 oder per E-Mail an rat-und-repraesen-tation@essen.de zur Verfügung.
Stadt Essen
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